Registrierkassenpflicht wird von vielen als zusätzliche bürokratische Belastung empfunden
BEZIRK KIRCHDORF. Die seit 1. Jänner geltende Registrierkassenpflicht stellt für zahlreiche Kleinbetriebe und Dienstleister auch im Bezirk Kirchdorf eine Umstellung dar. Viele Wirtschaftstreibende und auch die WKO sehen darin vor allem eine neue Belastung für kleine und mittelständische Betriebe.

Als Kunde hat man sich vielleicht in den ersten Wochen des neuen Jahres darüber gewundert, dass man neuerdings überall einen Beleg mit auf den Weg bekommt. Der Umstand ist der Registrierkassenpflicht und der sogenannten „Belegerteilungspflicht“ geschuldet. Betriebe, die einen Nettoumsatz von 15.000 Euro oder mehr haben sowie einen Barumsatz von mehr als 7500 Euro, müssen alle Umsätze aufzeichnen und die Belege dem Kunden aushändigen. Was vielen noch nicht klar ist: Die erhaltenen Belege muss der Kunde laut Gesetz zumindest bis vor das jeweilige Geschäft mitnehmen.
Beleg wird vielfach liegen gelassen
Klaus Hinterer, Trafikant in Kirchdorf und FPÖ-Gemeinderat, erzählt im Tips-Gespräch: „Wir merken, dass sehr viele Kunden den Beleg gar nicht mitnehmen wollen, da sie ihn schlicht für überflüssig halten. Viele ältere Kunden lassen den Beleg aus Prinzip liegen. Viele sind so rasch zur Türe hinaus, dass man den Beleg gar nicht rechtzeitig mitgeben kann.“
Alexander Mayr, Geschäftsführer des Friseursalons Schnittstyle 1890 in Kirchdorf, berichtet, dass viele Kunden trotz des Hinweises auf den Bon diesen häufig liegen lassen. „Mich stört vor allem die schlechte Aufklärung der Endverbraucher. Bei uns bleiben aktuell im Schnitt 20 bis 30 Bons pro Tag liegen.“
WKO-Obmann Klaus Aitzetmüller meint dazu: „Der Beleg für das Kugerl „Eis“ ist doch überzogen. Wie so oft ist es eine praxisfremde Verordnung. Man denke beispielsweise an die Pause eines Konzertes, oder an das Schulbuffet: Innerhalb kürzester Zeit sollen die Kunden bedient werden. Jetzt muss auch noch der Beleg dazugegeben werden.“
Für viele Betriebe auch im Bezirk Kirchdorf galt es zuletzt aufgrund der Regelung Registrierkassen neu anzuschaffen bzw. umzurüsten, da die Vorhandenen häufig die Vorgaben nicht erfüllen. Laut dem Finanzministerium liegen die Kosten für eine „einfache“ Registrierkasse zwischen 400 und 1000 Euro. Für die Umrüstung gibt es eine Prämie von 200 Euro, die Kosten können steuerlich im ersten Jahr abgesetzt werden.
„Eine Farce“
Viele Unternehmer und Gewerbetreibende sehen in der Registrierkassenpflicht eine neue bürokratische Belastung. Bäckermeister Herbert Schwarz aus Micheldorf erklärt: „Mit Maßnahmen wie dieser werden die klein strukturierten Betriebe ruiniert. Dass eine Kontrolle nötig ist, steht außer Frage. Allerdings müssten die Maßnahmen sinnvoll und durchdacht sein.“
Und auch die Kosten für die Umstellung seien nicht zu unterschätzen: „Wir arbeiten zwar schon jahrelang mit Registrierkassensystemen, allerdings müssen wir jetzt auf neue Modelle umrüsten, da die alten nicht den Vorgaben entsprechen“, so Herbert Schwarz. Alexander Mayr von Schnittstyle 1890 in Kirchdorf erzählt: „Bei uns war bisher schon alles nachvollziehbar, insofern ist die Neuregelung eine Farce.“
Zusammenarbeit
Walter Littringer, Vorstand des Finanzamtes Kirchdorf-Perg-Steyr, sieht dagegen den Nutzen für die Gewerbetreibenden im Vordergrund: „Die Regelung bietet die Möglichkeit, eine Übersicht über das eigene Geschäftsgebaren zu bekommen.“ Zu den Gründen für die Neuregelung erklärt Littringer außerdem: „Durch die Registrierkassenpflicht sollen Unternehmer nachweisen können, welche Umsätze gemacht wurden. Es ist also ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung aller Unternehmer und Gewerbetreibenden.“
Thema Kontrolle
Das Thema Kontrolle sieht Klaus Hinterer bei der Registrierkassenpflicht als zentral an: „Was mir beim Thema Registrierkassenpflicht vor allem Sorge macht, ist, dass es letztlich darum geht, den Konsumenten gläsern zu machen. Der Staat möchte kontrollieren, was die Leute mit ihrem Geld machen. Nachdem bargeldloses Bezahlen in Österreich nicht gut angenommen wird, versucht man die Kontrolle auf diesem Weg zu verstärken.“
Also Kontrolle und Übersicht für die Gewerbetreibenden über ihre Einnahmen? Oder Kontrolle des Staates über das Kaufverhalten der Konsumenten bzw. staatliche Kontrolle der Unternehmer? Wohl von allem ein bisschen.
Vertrauen und Anerkennung
Die Beurteilung der Registrierkassenpflicht, ihrer Vorteile und Nachteile, scheint jedenfalls recht unterschiedlich auszufallen.
„Was wir uns als Interessensvertretung für die Unternehmen wünschen: mehr Vertrauen und mehr Anerkennung der unternehmerischen Leistungen. Im Zuge der Registrierkassenpflichtdiskussion haben wir schon oft das Gefühl gehabt die Unternehmen braucht man nur mehr für das Steuerzahlen. Da gibt es aber noch eine ganze Reihe von Leistungen, die wir Unternehmer für die Allgemeinheit leisten“, so WKO-Obmann Klaus Aitzetmüller.
Finanzamt-Vorstand Walter Littringer sagt dagegen: „Vertrauen und Kontrolle schließen einander nicht aus. Die Finanzverwaltung geht selbstverständlich davon aus, dass sich die überwiegende Mehrheit der Unternehmer korrekt verhält. Mit der Regelung soll aber der Spielraum für schwarze Schafe wegfallen.“


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