ÖAAB: Arbeiterkammer-Vizepräsident Helmut Feilmair auf Bezirkstour
BEZIRK KIRCHDORF. Vizepräsident der Arbeiterkammer (AK) OÖ und Landesobmann-Stellvertreter des ÖABB (Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund) OÖ Helmut Feilmair war auf Bezirkstour und zeigte sich erfreut, was der ÖAAB umsetzen konnte

Im Jänner 2018 beschloss die Regierung den Familienbonus. Dieser beträgt 1500 Euro jedes Jahr je Kind. Da dem ÖAAB Familien ein großes Anliegen sind freut sich Vizepräsident Helmut Feilmair besonders: „Deshalb freue ich mich umso mehr, dass dieses ÖVP-Wahlversprechen so rasch umgesetzt wurde“.
Erhöhung des AK-Bildungsbonus
Die AK OÖ hat den AK-Bildungsbonus auf 130 Euro angehoben. „Ich freue mich sehr darüber, dass wir uns mit unserer Forderung nach Anhebung des AK-Bildungsbonus durchgesetzt haben“, erklärt Feilmair. Beim Bildungsbonus werden 40 Prozent bzw. maximal 130 Euro der Kurskosten gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass es ein Kurs aus dem AK-Bildungsprogramm (BFI, WIFI udn Volkshochschulen), die AK-Mtigliedschaft, der erfolgreiche Abschluss des Kurses und eine Anwesenheit im Kurs von 75 Prozent.
Abschaffung der Internatskosten für Lehrlinge
Feilmeir zeigt sich erfreut über die Abschaffung der Internatskosten für Berufsschule, die seit 1. Jänner 2018 gilt. Vorher mussten die Lehrlinge die Internatskosten selbst bezahlen. Nur wenn die Lehrlingsentschädigung geringer als die Kosten für das Internat war, musst der Lehrberechtigte die Differenz bezahlen. Weiters feierte der von der ÖAAB erkämpfte kostenlose AK-Rechtsschutz sein 25-jähriges Jubiläum. Seit desssen Einführung wurden rund fünf Millionen Beratungen im Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrecht abgehalten. Gleichzeitig wurden für die Mitglieder 1,5 Milliarden Euro erkämpft.
Gerechte Frauenpension gefordert
Weiterhin fordert der ÖAAB eine gerechrte Frauenpension. Bislang werden Frauen pro Kind vier Jahre Kindererziehungszeiten bei ihrer Pension angerechnet. Das gilt aber nur, wenn zwischen zwei Kindern mindestens vier Jahre liegen. Wenn zum Beispiel der Abstand zwischen zwei Kindern nur zwei Jahre beträgt, bekommt die Mutter für das erste Kind nur zwei Jahre angerechnet. So fordert der ÖAAB für jedes Kind vier Jahre anzurechnen; egal in welchem zeitlichen Abstand sie geborden werden.
Abschaffung der kalten Progression
Anfang 2016 trat die beschlossenen Lohnsteuersenkung der Regierung in Kraft. Doch deren positive Wirkungwird durch die kalte Progression umgekehrt. Bekommt ein Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung und rutscht damit in die nächste Gehaltsstufe, so muss dieser auch mehr Lohnsteuer bezahlen. Gleichzeitig fällt der Arbeitnehmer damit in eine höhere Steuerklasse und von der Lohnerhöhung bleibt schließlich nicht viel übrig. Dies wird als kalte Progression bezeichnet. Darum kämpft der ÖAAB weiterhin für eine Abschaffung der kalten Progression.
Der ÖAAB ist die Arbeitnehmerorganisation der ÖVP und wurde 1945 gegründet.


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