3.117 Arbeitnehmer wandten sich heuer mit Rechtsfragen an die Arbeiterkammer Kirchdorf
BEZIRK. Beim Sommergespräch gab Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer (AK) Kirchdorf, Hannes Stockhammer Auskunft über den derzeit viel diskutierten 12-Stunden Arbeitstag und sprach auch über das Thema unbezahlte Überstunden.
Im ersten Halbjahr 2018 wandten sich 3.117 Arbeitnehmer aus dem Bezirk an die Rechtsexperten der AK. Für diese Arbeitnehmer konnte die AK rund 130.500 Euro erkämpfen. In den meisten Fällen ging es dabei um unbezahlte Überstunden.
Durchschnittlich 7,2 Überstunden pro Woche
Österreichweit haben 663.100 Beschäftigte 2017 zusammen durchschnittlich 7,2 Stunden mehr pro Woche gearbeitet und insgesamt 250 Millionen Überstunden geleistet. In OÖ würden Arbeitnehmer vom vergangenen Jahr insgesamt 150 Millionen Euro zustehen für ihre geleisteten Überstunden. Das sind durchschnittlich pro Kopf 9.800 Euro. Doch rund ein fünftel der österreichweit geleisteten Überstunden wird durchschnittlich nicht abgegolten.
Zehn Überstunden pro Woche zulässig
Dafür würden ihnen zwei Milliarden Euro zustehen. Es handelt sich dann um Überstunden, wenn die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden überschritten wird. Gesetzlich sind zehn Überstunden pro Woche zulässig. Die maximale Arbeitszeit eines Tages darf aber derzeit noch zehn Stunden nicht überschreiten.
Möglichkeit zum 12-Stunden-Arbeitstag ab 1. September
Dies ändert sich mit 1. September, denn dann tritt das Gesetz zum 12-Stunden-Arbeitstag in Kraft, das die zulässige Tagesarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden erhöht. Durch Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträge war dies bereits bis jetzt möglich. Stockhammer kritisiert beim neuen Arbeitszeitgesetz, dass der Gesetzesantrag diesmal als Initiativantrag eingebracht wurde und keine Begutachtung des Gesetzes durch die AK erfolgen konnte. „Früher konnte man bei bestimmten Gründen, wie Pflege Überstunden ablehnen. Mit dem neuen Gesetz geht das nicht mehr. Bei einem 12-Stunden-Arbeitstag mit einer durchschnittlichen Wegstrecke von zu Hause zum Arbeitsort von einer halben Stunde, bleibt nur noch wenig nicht fremdbestimmte Zeit übrigt“, erklärt Stockhammer.
Geld oder Zeitausgleich
Die geleisteten Überstunden müssen dann durch Geld oder Zeitausgleich abgegolten werden. Der Zuschlag beträgt hier 50 Prozent und bei Überstunden nachts, an Feiertagen oder sonntags 100 Prozent zum zusätzlichen Stundenlohn. Die AK rät allen Arbeitnehmern genaue Arbeitszeitaufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit zu führen, um im Streitfall nicht bezahlte Überstunden leichte einfordern zu können. Meist werden Dienstnehmer so lange mit einer Auszahlung der Überstunden vertröstet, bis diese verfallen. Je nach Kollektivvertrag gibt es unterschiedliche Verfallsfristen. Wenn aber kein Lohnzettel ausgestellt wird, gibt es gar keinen Verfall.
Angst um Arbeitsplatz
Doch viele Arbeitnehmer fordern aus Angst um ihren Arbeitsplatz die Abgeltung der Überstunden nicht ein. Auch werden von manchen Arbeitgebern gewissen Arbeitszeiten, wie zum Beispiel Vorbereitungs- oder Abschlussarbeitszeiten nicht als Arbeitszeiten anerkannt. Auch das systematische fälschen der Arbeitszeitaufzeichnungen von Mitarbeitern gibt es, um geleistete Überstunden zu verschleiern.
Wunsch nach Reduktion der Arbeitszeit
Laut dem Österreichischen Arbeitsklima-Index der AK OÖ wünschen sich drei Viertel der Beschäftigen, die mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Am häufigsten formulieren Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Sozialbereich diesen Wunsch. Gefolgt von Arbeitnehmern aus dem Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen und Beschäftigten im Bereich Industrie, Gewerbe und Verwaltung.
Kontakt AK Kirchdorf:
Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf
Tel.: 050/6906-4611
E-Mail: kirchdorf@akooe.at
Homepage: www.ooe.arbeiterkammer.at/kirchdorf
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 7.30 bis 16 Uhr, Fr. von 7.30 bis 13.30 Uhr.
Persönliche Beratung während den Öffnungszeiten. Um eine Terminvereinbarung unter 050/6906-4611 wird gebeten.
Telefonische Beratung während der Öffnungszeiten und am Di. bis 19 Uhr unter 050/6906-1 aus ganz OÖ.
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