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KIRCHDORF AN DER KREMS. LAbg. und FPÖ-Bezirksparteiobmann Michael Gruber ärgert sich einmal mehr über das „Verordnungschaos der Bundesregierung“.

FPÖ-Bezirksparteiobmann Michael Gruber (Foto: Land OÖ/Stinglmayr)
FPÖ-Bezirksparteiobmann Michael Gruber (Foto: Land OÖ/Stinglmayr)

Noch am 27. Jänner sei auf der Infoseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport zu lesen gewesen, dass Eisstockschießen auf Outdoor-Sportstätten genehmigt sei. Bereits am nächsten Tag wurde, so LAbg. und FPÖ-Bezirksparteiobmann Michael Gruber, das Eisstockschießen von der Liste entfernt. „Einmal mehr für Verwirrung sorgen die Verordnungen des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport“, ärgert sich Gruber und erzählt: „Noch am 27. Jänner war auf deren Infoseite zu lesen: Im Freien darf auf Outdoor-Sportstätten Sport ausgeübt werden, wenn pro Person mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen und zwei Meter Abstand gehalten werden kann. Als Beispiele wurden das Eislaufen, Eisstockschießen, Ski-Langlaufen, Golf, Bogenschießen, Leichtathletik usw. genannt. Schon am 28. Jänner wurde plötzlich das Eisstockschießen aus der Aufzählung entfernt, da es sich, nach Angaben des Ministeriums, um einen Mannschaftssport handle.“

Gemeinden stehen mit dem Rücken zur Wand

„Die Gemeinden wissen daher von einem Tag zum anderen nicht, wie sie die Verordnungen umsetzen sollen, ganz zu schweigen von einer nicht nachvollziehbaren Belastung unserer Bürger,“ schildern Gruber und Kirchdorfs Sportstadtrat Günter Schachner (FPÖ) die derzeitige Lage. „Am Eislaufplatz in Kirchdorf dürfen zu den Öffnungszeiten bis zu 100 Personen gleichzeitig eislaufen. Beim Stockschießen befinden sich jedoch bei gerade mal vier Bahnen maximal 40 Personen auf der Eisfläche. Somit kann der Abstand von zwei Metern bedenkenlos eingehalten werden“, gibt Schachner zu denken. „Ich werde dieses Thema im Land zur Diskussion stellen, denn die Widersprüchlichkeit kann kaum größer sein. Unserer Bevölkerung noch weitere sportliche Betätigungen im Freien zu verbieten ist schlichtweg nicht mehr zumutbar“, betont Gruber.


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