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Vier Betriebe aus dem Bezirk Kirchdorf erhielten die Qualitätsmarke "Gutes vom Bauernhof"

Susanne Winter, MA, 18.11.2021 08:21

BEZIRK KIRCHDORF. Im Rahmen der 1. Gala für Prämierungen und Auszeichnungen, wurde an 27 Betriebe in Oberösterreich, darunter vier im Bezirk Kirchdorf, die Qualitätsmarke „Gutes vom Bauernhof“ durch Landwirtschaftskammer Vizepräsident Karl Grabmayr verliehen. In der Region Kirchdorf Steyr sind nun 40 Betriebe mit der Marke „Gutes vom Bauernhof“ ausgezeichnet.

  1 / 2   Günther und Monika Mörtenhuber nahmen die Auszeichnung für die Kremstal Garnelen von LK Präsident Karl Grabmayr (r.) entgegen. (Foto: Landwirtschaftskammer OÖ/Hötzendorfer)

Unter den vier neu ausgezeichneten „Gutes vom Bauernhof“ Betriebe im Bezirk Kirchdorf befinden sich das Staudingergut von Manuel Achathaler aus Inzersdorf (Produkte vom Schaf), die Kremstal Garnelen aus Kremsmünster, Alpenkaviar von Helmut Schlader aus Steyrling und der Betrieb Hanimair von Familie Zehetner aus Kremsmünster (Ackerbau, Schweine- und Stiermast sowie Legehühner).

Österreichweit geschützte Marke

Gutes vom Bauernhof ist eine österreichweit geschützte Marke, welche den einzelnen Bundesländern zur Verfügung steht. Bereits seit 2004 wird „Gutes vom Bauernhof“ in Oberösterreich geführt. Das Qualitätsprogramm Gutes vom Bauernhof steht für bäuerliche Lebensmittelproduktion auf höchstem Niveau. Die Marke wird nur an gute und streng kontrollierte Betriebe vergeben, die selbst hergestellte Rohstoffe mit größter Sorgfalt verarbeiten. Konsumenten können so bezüglich Herkunft, Herstellungsart und Qualität der Lebensmittel absolut sicher sein.

Staatlich anerkannte Richtlinie

Um „Gutes vom Bauernhof“ zum staatlich anerkannten Zeichen für garantiert bäuerliche Direktvermarktung weiterzuentwickeln, wurde in Kooperation mit der AMA-Marketing und der Netzwerkstelle Kulinarik eine staatliche Richtlinie ausgearbeitet, die von der EU für gesicherte Qualität und Herkunft für bäuerliche Betriebe steht. „Gutes vom Bauernhof“ wurde in die staatlich anerkannte Richtlinie für Qualitäts- und Herkunftssicherung für bäuerliche Direktvermarktung der AMA Marketing integriert. So entstand mit 2020 die AMA GENUSS REGION.

Alle neu ausgezeichneten „Gutes vom Bauernhof“ Betriebe können von Beginn an die zusätzliche Auszeichnung AMA GENUSS REGION führen und nutzen. Ein einheitlicher Werbeauftritt bei Hof- und Markttafeln, Broschüren und dgl. nach außen, macht die Betriebe für den Konsumenten leicht erkennbar.


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