Gasbohrungen in Molln: Umweltorganisationen ziehen vor Höchstgericht
MOLLN. Die umstrittenen Gasbohrungen in Molln sorgen erneut für juristische und politische Auseinandersetzungen. Der Umweltdachverband, der Naturschutzbund Österreich, der Österreichische Alpenverein und Greenpeace haben angekündigt, eine außerordentliche Revision gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (LVwG OÖ) beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen.

Hintergrund ist die Zurückweisung einer Beschwerde der Organisationen gegen die geplanten Bohrungen. Laut den NGOs habe das LVwG OÖ dabei nicht über mögliche Verstöße gegen EU-Recht, insbesondere die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), entschieden. Es gebe Hinweise darauf, dass im betroffenen Gebiet mehr streng geschützte Arten leben als in der behördlichen Prüfung berücksichtigt worden seien. „Das Gericht hat den Umweltorganisationen damit den Zugang zu einer gerichtlichen Prüfung verwehrt – das ist ein klarer Bruch der Aarhus-Konvention. Damit hatte der Umweltdachverband trotz Beschwerdelegitimation keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Gasbohrungen zu prüfen“, kritisiert Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Die beteiligten Organisationen befürchten, dass die bereits durchgeführten Testbohrungen irreversible Schäden an einem der artenreichsten Naturgebiete Österreichs verursacht haben könnten. Das betroffene Areal liegt nahe dem Nationalpark Kalkalpen und gilt als besonders schützenswert. Maier betonte, man wolle verhindern, dass „eine fossile Industrielandschaft“ vor den Toren des Nationalparks entsteht und wirtschaftliche Interessen – in diesem Fall eines australischen Unternehmens – über den Naturschutz gestellt werden. Die eingebrachte Revision soll das Landesverwaltungsgericht dazu verpflichten, eine inhaltliche Entscheidung über die Beschwerden zu treffen. Auch die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Klarheit darüber, ob die Bohrungen rechtmäßig waren.
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