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Einsprüche gegen Flutlichtanlage am Hochficht: Landesregierung muss genauer prüfen

Martina Gahleitner, 09.02.2018 12:16

HOCHFICHT. Zurück an den Start heißt es bei der Bewilligung zur Erweiterung der Flutlichtanlage am Hochficht: Weil die oö. Umweltanwaltschaft und auch eine Naturschutzorganisation Beschwerde eingelegt haben, hat das Landesverwaltungsgericht die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die oö. Landesregierung zurückverwiesen. Das Projekt sei nicht ausreichend geprüft worden, heißt es.

Die Erweiterung der Flutlichtanlage am Hochficht scheitert momentan an Einsprüchen der Umweltanwaltschaft und einer Naturschutzorganisation. Foto: Hochficht Bergbahnen

Die Hochficht Bergbahnen wollen die bestehende Flutlichtanlage auf der Wenzelwiese verlängern und dafür 23 Lichtmasten entlang des Reischlbergs errichten. Das Projekt wurde von der oö. Landesregierung naturschutzrechtlich befristet bis Ende des Jahres 2022 bewilligt, unter Einhaltung von Auflagen. Weil die Skipiste allerdings inmitten eines Europaschutzgebietes liegt, hat die oö. Umweltanwaltschaft Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erhoben. Begründung: Das zugrundeliegende Sachverständigen-Gutachten sei unzureichend, es sei keine ausreichende Naturverträglichkeitsprüfung erfolgt und das Parteiengehör wäre nicht ausreichend gewahrt worden.

Ähnliche Beschwerden brachte auch eine Naturschutzorganisation vor.

Vollständige Prüfung fehlt

Laut dem Landesverwaltungsgericht braucht das eingereichte Projekt im Hinblick auf damit verbundene potenzielle Beeinträchtigungen des Europaschutzgebiets eine Bewilligung nach dem oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz. „Voraussetzung ist eine vollständige und umfassende Prüfung des Projekts auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets und insbesondere die Abwägung der widerstreitenden öffentlichen Interessen. Die Behörde hat jedoch für die Beurteilung wesentliche Ermittlungsschritte nicht mehr gesetzt, die Prüfung vorzeitig abgebrochen und eine Bewilligung erteilt“, heißt es vom Landesverwaltungsgericht.

Dieses hat daher die Bewilligung aufgehoben. Die Angelegenheit liegt jetzt zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung erneut bei der oö. Landesregierung als Naturschutzbehörde.


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