Keine Ausnahmen an der Grenze: Nach Zahnarztbesuch in Quarantäne
SARLEINSBACH. Seit 45 Jahren fährt Franz Jetschgo zum Zahnarzt nach Wegscheid. So auch jetzt, als die Zahnprothese brach. Allerdings brachte ihm das eine 14-tägige Heimquarantäne ein, denn Ausnahmen an der Grenze gibt es nicht.
Für die Fahrt nach Deutschland erhielt der Sarleinsbacher von seinem Zahnarzt eine Bestätigung, um die Grenze passieren zu dürfen. Als er nach etwa einer Stunde in der Praxis wieder zurück nach Österreich fuhr, erfolgte der Gesundheitscheck. Dann kam für Franz Jetschgo die unliebsame Überraschung: Ihm wurden 14 Tage Heimquarantäne auferlegt.
Keine Ansteckung möglich
„Seit 16. März tätige ich keine Kundenbesuche mehr und gehe bloß einkaufen und spazieren in der Natur, abseits von Menschenansammlungen“, erklärt der Versicherungskaufmann. „Und in der Ordination musste ich meine Hände desinfizieren und durfte dann nicht mehr mit anderen Dingen in Berührung kommen.“ Überdies unterliegen Zahnärzte in Deutschland den Hygienerichtlinien für Operationsräume: Mundschutz, Handschuhe, Schutzbrillen und Aerosolschutzschilder sind während der Patientenbehandlung Pflicht. Es könne deshalb gar nicht zu einer Ansteckung gekommen sein.
Jetschgo ergänzt: „Viele Bürger an der Grenze haben ihre Fachärzte in Bayern, um sich weite Wege zu ersparen.“ Er würde sich eine Ausnahmeregelung beim Grenzübertritt für solche Fälle wie seinen wünschen.
Gesetzliche Verordnung
Diese gibt es allerdings nicht, heißt es von der Rohrbacher Bezirkshauptmannschaft, wo immer wieder Anfragen von Bewohnern der Grenzregion gestellt werden. Es handelt sich um eine gesetzliche Verordnung des Bundesministeriums, die es einzuhalten gilt. Jeder Österreicher, der nicht im gewerblichen Verkehr, im Güterverkehr oder im Pendlerverkehr fährt und ohne einen negativen Covid19-Test, der nicht älter als vier Tage ist, nach Österreich will, muss 14 Tage in freiwillige Selbstquarantäne. So sei die derzeitige Rechtslage.
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