Krems. Seit 1. Februar müssen bei jedem privaten Neubau in Niederösterreich Rauchmelder installiert werden.
Die Stadt Krems schreibt den Einbau von Rauchmeldern schon seit dem Jahr 2011 in allen Baubewilligungsbescheiden vor. Seit Anfang Februar ist diese Auflage nun landesweit gültig. In allen Aufenthaltsräumen sowie in Gängen, über die Fluchwege von Aufenthaltsräumen führen, ist mindestens ein unvernetzter Rauchmelder zu installieren, erklärt Helmut Paul Wallner, Leiter des Anlagenrechts beim Magistrat Krems. Ausgenommen von dieser Regelung seien nur Arbeitsbereiche von Küchen. „Ob der Einbau tatsächlich erfolgt ist, überprüft entweder der Bauführer oder ein zur Überwachung befugter Fachmann und bescheinigt dies der Behörde“, erklärt Wallner. Kommt ein Bauherr dieser Auflage nicht nach, so droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
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