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LASBERG. Nachdem seit April die Nachfolge des Gemeindearztes Helmuth Czekal geregelt ist und die ärztliche Hausapotheke dank eines Nationalrats-Beschlusses erhalten bleibt, kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun auch den Gebietsschutz für öffentliche Apotheken.

Foto: vowe
Foto: vowe

Im Jänner gab es Aufregung in Lasberg: Sechs Kilometer Abstand mussten damals zur nächsten Apotheke eingehalten werden. Die Hausapotheke von Doktor Czekal war 36 Meter zu nahe, deshalb waren Hausapotheke und die Arztnachfolge gefährdet. Im April beschloss der Nationalrat, den Gebietsschutz auf vier Kilometer zu reduzieren. Somit wird der Sohn des Gemeindearztes, der mit 1. Oktober in Pension geht, gemeinsam mit einer Kollegin die Nachfolge und die Hausapotheke übernehmen. „Karin Lindner-Raffaseder, die schon 15 Jahre lang in meiner Ordination tätig ist, und mein Sohn Dominik Gratzl werden in einer OEG die Praxis weiterführen“, erklärt Helmuth Czekal, der 45 Jahre lang als Gemeindearzt in Lasberg tätig war.

Gebietsschutz rechtswidrig

Nun hat der EuGH auch den umstrittenen Gebietsschutz für öffentliche Apotheken gekippt. Dieser sicherte jeder öffentlichen Apotheke einen konkurrenzfreien Versorgungsradius von 5.500 Personen, was laut EuGH unionsrechtswidrig sei. Künftig gilt nur noch ein 500-Meter-Abstand zur nächsten Apotheke, was das derzeit geltende Apothekengesetz in ein Dilemma bringt.


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