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Online Redaktion, 15.10.2019 14:32

LEOPOLDSCHLAG. Die Polizei gab bei einer Pressekonferenz bekannt, dass die Tat für sie geklärt ist. Gegen den Täter gab es bereits zuvor zwei Anzeigen. 

Foto: Tips
Foto: Tips

Der Notruf ging am Montag, 14. Oktober um 14.21 Uhr bei der Polizei ein. Der verletzte Betreuer wurde sofort ins Spital geflogen. Nach der Fahndung stellte sich heraus, dass auch ein 63-Jähriger in dessen Garage ermordet wurde. Bei dem Opfer wurden mehrere Stiche festgestellt, einer davon war tödlich. Daher wurde die Fahndung auf Bundesebene erweitert. Der Täter wurde im Raum Linz lokalisiert und um 21.36 Uhr festgenommen. Der Täter hat sich entsprechend gewehrt und ist seitdem in Verwahrung. „Die Taten gelten für uns als geklärt“, sagt Landespolizeidirektor Andreas Pilsl. 

Der mutmaßliche Täter ist 2015 per Schlepper nach Österreich eingereist, 2018 wurde sein Asylantrag abgewiesen. Er hat dagegen Berufung eingelegt, das Verfahren läuft seitdem.

Anzeigen: Raufhandel und Sachbeschädigung

Der mutmaßliche Täter, ein Afghane, war bisher dreimal auffällig. Einmal, weil er zu laut aus dem Koran gelesen hat. Er ist ein gläubiger Moslem, aber es wurde keine Radikalisierung nachgewiesen.  Es gab auch bereits zwei Anzeigen, einmal wegen Raufhandel an einer Volkshochschule, und am 16. Juli wegen Sachbeschädigung bei einer Fahrprüfung. Eine Untersuchungs-Haft war aufgrund dieser Vorfälle rechtlich nicht möglich. 

Derzeit leben 20 Personen im Asylquartier in Leopoldschlag. In den nächsten Tagen wird das Quartier aufgelöst. Die Polizei behält das Asylheim bis dahin im Auge.

Der Täter war nicht alkoholisiert oder beeinträchtigt und befindet sich im Polizei-Anhaltezentrum. Heute Nachmittag wird er von Dolmetschern zu dem Sachverhalt befragt, danach kann es erst eine Einvernahme geben. Das sichergestellte Klappmesser passt zu den Obduktionsergebnissen am Mordopfer. 

Der mutmaßlicher Täter konnte schnell gefasst werden. Ein Zusammenhang mit Drogen konnte bisher keiner festgestellt werden und auch psychische Beeinträchtigungen wurden keine erkannt. 

Die Anklagen werden auf Mord und versuchter Mord lauten. 


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