Verlorenen Führerschein bei Kontrolle verwendet - Unschuldiger daraufhin Lenkberechtigung entzogen
TRAUN. Einer 37-Jährigen war aufgrund einer Polizeikontrolle der Führerschein entzogen worden; die Frau lag jedoch zum Zeitpunkt der Kontrolle krank im Bett, auch das angezeigte Fahrzeug sowie die Zulassungsbesitzerin kannte sie nicht.
Die 37-Jährige kam am 19. Oktober zur Polizei in Traun und gab an, dass ihr der Führerschein am 18. Oktober durch einen Bescheid aufgrund einer Polizeikontrolle und der Verweigerung des Alkotests am 7. Oktober entzogen worden sei. Am Tag der Kontrolle lag sie jedoch krank im Bett, weiters sagte sie aus, das angezeigte Fahrzeug sowie die Besitzerin nicht zu kennen.
Führerschein vor 3 Jahren als verloren gemeldet
Den bei der Kontrolle verwendeten Führerschein hätte sie zudem bereits drei Jahre zuvor als verloren gemeldet. Über die Zulassungsbesitzerin gelang es den Beamten, deren 36-jährige Tochter, die wegen Suchtmittelübertretungen amtsbekannt ist und keine Lenkberechtigung besitzt, als Verdächtige auszuforschen.
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