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PASCHING. Schon im Jahr 1997 befürchteten die Anrainer des Waldstadions Beeinträchtigungen durch die Flutlichtanlage und vereinbarten mit der Gemeinde Pasching als Eigentümerin, dass jede Veränderung abzustimmen ist. Da dies nicht passierte, war vergangenen Donnerstag der erste Verhandlungstag am Verwaltungsgericht.

Die Flutlichtanlage ist für die Anrainer eine Störung, das Verwaltungsgericht prüft. (Foto: privat)

Bereits beim ersten Umbau im Jahr 2002 hielt sich die Gemeinde laut Anrainern nicht an diese Vereinbarung. Es folgten bis Mai 2017 mehrere Aufrüstungen, um den hohen Anforderungen bei Fernsehübertragungen gerecht zu werden. Dabei argumentierte die Gemeinde, dass keine Genehmigung für ihre Flutlichtanlage erforderlich sei und beachtete die erhobenen Beschwerden nicht.

Da das Flutlicht zum Teil so stark in Gärten und Fenster strahlt, dass die Anrainer bei vielen Tätigkeiten, wie dem Lesen, geblendet werden, ersuchten sie die Aufsichtsbehörde um Hilfe. Diese forderte ein Bewilligungsverfahren und eröffnete damit den Weg zum Landesverwaltungsgericht.

Der erste Verhandlungstag zeigte, dass die massiven Belästigungen unumstritten sind. Die Gemeinde möchte jedoch die Anlage für weitere fünf Jahre an je 25 Tagen im Jahr betreiben.

Entscheidung ausständig

Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Widmung als Sport- und Spielfläche für die nachträgliche Genehmigung der bundesligatauglichen Ausleuchtung ausreicht oder ob die Anlage schon früher auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden muss. Inzwischen erwägen die Anrainer, ob sie die weiterhin gültige Vereinbarung aus dem Jahr 1997 gegenüber der Gemeinde einfordern. Dies könnte den Spielbetrieb des LASK und des FC Juniors OÖ ordentlich ins Trudeln bringen.


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