Fragenbeantwortung des Landes zeigt Lücken bei Ersatzaufforstungen

David Ramaseder Tips Redaktion David Ramaseder, 11.07.2022 16:24 Uhr

PASCHING. Die für das Trainingszentrum in Pasching vorgeschriebene Ersatzaufforstung ist noch immer nicht vollständig. Daher hatte der Abgeordnete Rudi Hemetsberger (Grüne) im April beim Land OÖ angefragt, warum keine Sicherstellung erfolgte.

Die nun vorliegende Fragenbeantwortung von Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) zeigt für Ruth Kropshofer, Sprecherin der Bürgerinitiative Waldschutz Pasching, deutliche Lücken im Forstgesetz von 1975 auf. So ist es bei jeder Autovermietung selbstverständlich, dass ein Kautionsbetrag von einem Kreditgeber garantiert werden muss. Bei einer Rodung dürfe laut dem Schreiben der Landesrätin jedoch eine Sicherheitsleistung nur verlangt werden, wenn der Sachbearbeiter begründete Zweifel hat, dass die vorgeschriebene Wiederbewaldung tatsächlich erfolgt.

Solche Zweifel hatte die Forstbehörde bei Erteilung der Rodungsbewilligung zu über 26.000 Quadratmetern Heidewald an die FC Juniors GmbH im August 2019 nicht. Eine Rückforderung von Förderungen ist laut der Landesrätin nicht vorgesehen. Das Land verlässt sich darauf, dass, wenn es eine Rechtsnachfolgerin geben sollte, diese alle Rechte und Pflichten der FC Juniors GmbH übernimmt.

Für Ruth Kropshofer ist ungewiss, ob es der Gemeinde Pasching gelingen wird, einen Nachmieter für die mit etlichen Auflagen verbundenen vier Fußballtrainingsplätze zu finden, wenn dieser 4.500 Quadratmeter befristet Rodungsfläche pflegen muss und zusätzlich noch 16.000 Quadratmeter Ersatzaufforstung umzusetzen hat. Dass ein Sachbearbeiter des Landes die schwierige Frage von Sicherheitsleistung zu beurteilen habe, obwohl dieser im Rodungsverfahren selbst keine grundlegenden Entscheidungen treffen sollte, ist laut Bürgerinitiative ein schwerwiegender Fehler, der dringend behoben werden sollte.

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