Arbeiterkammer Linz-Land erkämpft für Installateur 3.800 Euro
LINZ-LAND. Da staunte ein Installateur aus dem Bezirk Linz-Land nicht schlecht: Nachdem er sein Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, zog ihm sein Arbeitgeber von vier Monatslöhnen jeweils 150 Euro ab – zusätzlich zu 350 Euro für zu viel konsumierten Urlaub. Letzteres ist bei einer Arbeitnehmerkündigung jedoch unzulässig. Auch Sonderzahlungen und Überstundenentgelt blieb der Arbeitgeber schuldig. Die Arbeiterkammer (AK) Linz-Land ging vor Gericht und erkämpfte eine Nachzahlung.
Der Installateur war etwas mehr als zwei Jahre bei dem Betrieb beschäftigt. Nachdem die schriftliche Forderung der Arbeiterkammer unbeantwortet blieb, folgte die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht.
Der Arbeitgeber argumentierte, er habe sich zu viel ausbezahlte Zulagen zurückgeholt. Tatsächlich hatte der Arbeitnehmer jedoch stets nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn erhalten. Das Gericht sprach dem Installateur daher sämtliche eingeklagten Ansprüche zu. Der Arbeitgeber musste ihm rund 3.800 Euro nachzahlen.
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Installateur ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen und seine Lohn- oder Gehaltsabrechnungen kontrollieren zu lassen“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden