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TRAUN. Verletzte Wildtiere, zerstörte Nester und massive Eingriffe in eine Grünfläche: Nach Mäh- und Rodungsarbeiten am Auenlandweg in Traun erheben Anrainer schwere Vorwürfe. Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land prüft nun, ob gegen Naturschutzbestimmungen verstoßen wurde.

  1 / 4   Massive Rodungsarbeiten am Auenlandweg in Traun haben zu heftigen Anrainerprotesten und einer behördlichen Untersuchung geführt. (Foto: privat)

Umfangreiche Mäh- und Rodungsarbeiten auf einer Grünfläche am Auenlandweg in Traun sorgen für Aufregung. Anrainerin Petra Hartl, die seit Jahren im Gebiet lebt und sich im Tierschutz engagiert, spricht von einer „massiven Umweltsünde“ und wirft den Verantwortlichen vor, während der Brut- und Setzzeit Lebensräume zahlreicher Tierarten zerstört zu haben.

Nach ihren Schilderungen seien auf dem Areal nicht nur Wiesen gemäht, sondern auch größere Sträucher entfernt und Bäume gefällt worden. Zum Einsatz gekommen seien schwere Maschinen, Motorsägen und Trimmer. Besonders kritisiert Hartl, dass ihrer Ansicht nach vor Beginn der Arbeiten keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz von Wildtieren gesetzt worden seien.

Die Anrainerin berichtet von einem getöteten Reh, einem schwer verletzten Rehkitz, zerstörten Hasennestern sowie verlassenen Fasanengelegen. Als besonders belastend schildert sie einen Vorfall, bei dem sie nach eigenen Angaben ein schwer verletztes Rehkitz fand und zu einem Tierarzt brachte, wo das Tier schließlich eingeschläfert werden musste. Zudem befürchtet sie, dass auch zahlreiche Igel den Arbeiten zum Opfer gefallen sein könnten. Hartl betreibt seit Jahren Futterstellen und betreut verletzte beziehungsweise geschwächte Tiere.

Ermittlungen der Behörde

Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land bestätigt auf Nachfrage, in den vergangenen Tagen mehrere Anzeigen zu den Vorgängen erhalten zu haben. Darin werde von einer vermeintlichen Rodung auf den größtenteils als Bauland gewidmeten Flächen berichtet. Die Behörde prüft nun, ob es sich bei den entfernten Beständen rechtlich um Busch- und Gehölzgruppen beziehungsweise Heckenzüge gehandelt hat.

Diese stehen nach der Oö. Artenschutzverordnung in der Zeit von 1. April bis 30. September unter besonderem Schutz. Das Schlägern oder Kahlschneiden solcher Bestände ist in diesem Zeitraum grundsätzlich verboten. Sollten Verstöße festgestellt werden, drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 2.000 Euro.

Eigentümer verweist auf Schutzmaßnahmen

Die betroffenen Grundstücke stehen im Eigentum der Real Treuhand. Das Unternehmen erklärt, die Arbeiten seien unter anderem aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich gewesen. Mit der Durchführung sei ein auf Baumabtragungen sowie Forst- und Gartenpflege spezialisiertes Unternehmen beauftragt worden.

Nach Angaben der Real Treuhand sei das Gelände vor Beginn der Arbeiten begangen und nach Jungtieren abgesucht worden. Dabei seien zwei Rehkitze entdeckt und in Sicherheit gebracht worden. Der Firmenchef habe die Suche begleitet, auch Anrainer hätten sich daran beteiligt.

Trotz dieser Maßnahmen sei ein weiteres Rehkitz übersehen und verletzt worden. „Der zuständige Jagdpächter wurde umgehend von dem Vorfall informiert und das Tier tierärztlich versorgt, um ein weiteres Leiden zu verhindern. Wir bedauern den Vorfall sehr“, teilt das Unternehmen auf Tips-Nachfrage mit.

Bürgermeister fordert Konsequenzen

Trauns Bürgermeister Karl-Heinz Koll spart nicht mit Kritik. „Ich finde es eine Riesensauerei. Es ist eine Riesenfrechheit, was da passiert ist. Erstens, dass vor allem niemand informiert worden ist“, sagt er. Die Schilderungen der Anrainer seien für ihn nachvollziehbar gewesen.

Gleichzeitig betont Koll, dass die Stadt rechtlich nicht zuständig gewesen sei und erst über soziale Medien von den Vorgängen erfahren habe. Die Stadtpolizei habe er zur Dokumentation der Situation vor Ort entsandt. „Es sollte so etwas nicht mehr vorkommen, weil für das gibt es eben Gesetze und Vorgaben. An die müssen sich alle halten“, so der Bürgermeister. Mit den Grundstückseigentümern werde er jedenfalls noch ein Gespräch führen.

Ob die Arbeiten lediglich zulässige Pflegemaßnahmen waren oder tatsächlich gegen Naturschutzvorschriften verstoßen haben, soll nun die laufende Prüfung der Bezirkshauptmannschaft klären.


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