Beeinträchtigter Bediensteter gewann Rechtsstreit mit der Stadt Leonding
Knapp drei Jahre lang wurde der körperlich beeinträchtigte Michael M. (52, Telefonist) von Bürgermeister Walter Brunner erfolglos durch alle Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof (OGH) geklagt, um seine Kündigung durchzusetzen. Ergebnis: M. bleibt, horrende Kosten für die Stadt Leonding in der Höhe von rund 150.000 Euro und viel menschliches Leid.
Was war der Auslöser des Rechtsstreits: Im Rahmen eines Bauverfahrens (2012) gab Michael M. als Privatmensch und Betroffener eine Stellungnahme ab, die sinngemäß lautete, Leonding sei ein Paradies für Schwarzbauten. Dadurch dürfte sich Brunner als Baubehörder erster Instanz auf den Schlips getreten gefühlt haben. Noch am selben Tag des Bekanntwerdens der Stellungnahme erfolgte die vollentgeltliche Suspendierung M.s. Das heißt, dass M. bei vollen Bezügen dienstfrei gestellt wurde.
Der Stadtrat stimmte mehrheitlich der Suspendierung als auch der Einreichung der Klage auf Kündigung des nach Behinderteneinstellungsgesetz (BeinstG) begünstigten M. zu, nachdem Brunners Rechtsvertreter Manfred Harrer (Linz) ausgezeichnete Erfolgsaussichten behauptete.
Gemäß BeinstG muss das Bundessozialamt einer Kündigung eines Begünstigten zustimmen – diese Zustimmung wurde im Sommer 2013 vom Bundesministerium für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz verweigert. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte klar sein müssen, dass der Kampf nicht zu gewinnen ist. Das bestätigt auch M.s Rechtsanwalt, Thomas Moser (Traun).
Brunner startete, nachdem das BMASK 2013 die Zustimmung zur Kündigung verweigerte, einen Vergleichsversuch: M. sollte selber kündigen und dafür würde er sechs Monatsgehälter erhalten. M. lehnte ab.
Absurdes Tingeln durch alle Gerichte – ob zuständig oder nicht
Daraufhin begann ein absurdes Tingeln durch alle Gerichte: Brunner versuchte einen Kündigungsgrund des seit über 35 Jahren in der Stadtgemeinde Leonding Beschäftigten zu konstruieren. Zu diesem Zwecke wurden alle vermeintlich zur Verfügung stehenden Gerichte angerufen, angefangen von allen Gerichten öffentlichen Rechts (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof), danach das Arbeits- und Sozialgericht, das Oberlandesgericht und zuletzt der OGH. Dass alle möglichen, auch nicht zuständigen, Gerichte bemüht wurden, ist an Absurdität nicht zu überbieten.
Neben 20.000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten hat die Stadt durch diese Vorgehensweise einen frustrierten Aufwand[1“ von rund 120.000 Euro. Die Schadenssumme, bezahlt vom Steuerzahler, beläuft sich insgesamt auf rund 150.000 Euro.
Umfangreiche Umbauarbeiten für M.s neuen Einsatzort notwendig
Derzeit wartet Michael M. darauf, dass die Suspendierung offiziell aufgehoben wird. Ein Gespräch mit Stadtamtsdirektor Bindeus über seinen Dienstantritt fand bereits statt.
Gerüchten zufolge will Brunner M. nicht im Rathaus haben. Das dort angesiedelte Bürgerservice bräuchte M. zwar dringendst in der Telefonzentrale, aber M. wird künftig im Wirtschaftshof als Telefonist eingesetzt. Im Gegensatz zum Rathaus ist dort nichts barrierfrei. Somit sind umfangreiche Umbauarbeiten notwendig. M. benötigt zudem einen überdachten Parkplatz, nachdem es für ihn fatale Folgen hätte, rutschte er auf glattem Boden aus. Dadurch werden zusätzlich Kosten anfallen.
[1“ Frustrierter Aufwand = Finanzielle Leistung, ohne Gegenleistung zu erhalten. Im konkreten Fall zahlte die Stadt das volle Gehalt M.s, der aber freigestellt war und somit keine Arbeitsleistung erbringen konnte-







