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Neues Gesetz: Vielen Veranstaltern bleibt die Lustbarkeitsabgabe künftig erspart

Silke Kreilmayr, 27.01.2016 10:55

Linz-Land. Im Rahmen seiner Deregulierungsoffensive hat das Land Oberösterreich das in der heutigen Form seit 1979 bestehende Lustbarkeitsabgabegesetz abgeschafft. Dadurch sind die Gemeinden nicht mehr verpflichtet, für verschiedenste Veranstaltungen eine Abgabe einzuheben. Freiwillig können sie dies jedoch tun.

Betreiber von Spielapparaten und Wettterminals werden zur Kasse gebeten. Foto: Wodicka
Betreiber von Spielapparaten und Wettterminals werden zur Kasse gebeten. Foto: Wodicka

Die Gemeinden dürfen weiterhin eine Abgabe von bis zu 25 Prozent für „Lustbarkeiten mit Eintritt“ einheben, dazu ermächtigt sie immer noch das bestehende Finanzausgleichsgesetz. Um sich den bürokratischen Aufwand, der oft nicht in Relation zu den Einnahmen steht, zu ersparen, verzichten viele Gemeinden aber darauf.

Für Veranstalter, vor allem Vereine, bedeutet dies eine wesentliche Erleichterung.

Nicht so ungeschoren kommen die Glücksspielbetreiber davon. Denn die Regierung hat statt des alten nun ein neues Lustbarkeitsabgabegesetz beschlossen, welches die Kommunen berechtigt, auf Wettterminals und Spielapparate Abgaben einzuheben: Für den Betrieb von Spielapparaten an öffentlichen Orten wie etwa Tankstellen oder Caféhäusern darf die Abgabe bis zu 50 Euro je Apparat und Monat ausmachen. Zudem darf für den Betrieb von Wettterminals eine Abgabe von bis zu 250 Euro pro Monat eingehoben werden.

„Hier handelt es sich um Tatbestände, deren Besteuerung insbesondere auch aus gesellschaftspolitischer Sicht überaus zweckmäßig sind“, heißt es im neuen Gesetz. Das sehen auch viele, vor allem kleinere Gemeinden so. Die Gemeinde Hörsching etwa plant per Gemeinderatsbeschluss vom November, allen Veranstaltern oder Vereinen die Lustbarkeitsabgabe zu erlassen. Ausnahme sind nur die Betreiber von Spielapparaten und Wettterminals. Die neue Verordnung tritt, nach Prüfung durch das Land, mit 1. März in Kraft. In Traun, Enns und Leonding steht das Thema erst im Februar oder März auf der Tagesordnung des Gemeinderates. In Linz will man mit dem Wegfall der Besteuerung von Hintergrundmusik und Konzerten die Gastronomie entlasten. Auch von Messe-Veranstaltern wird künftig keine Abgabe mehr eingehoben.


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