Kampf um Buschenschank in Leonding: Stadt geht vor Gericht
LEONDING. Ende April hat der Leondinger Gemeinderat wie berichtet beschlossen, das Vorkaufsrecht der Stadt auszuüben und die Buschenschank in der Ortschaft Gaumberg zu kaufen. Die Gegenseite will das Vorkaufsrecht aber nicht anerkennen, die Frist sei versäumt worden.
„Die von der Stadt Leonding beauftragte Rechtsanwaltskanzlei brachte die Einlösung dieses Vorkaufsrechts rechtzeitig und somit fristgerecht beim gegnerischen Notar ein. Wie zu erwarten war, will jedoch Frau Waltraud Reisenberger-Panholzer diese Einlösungserklärung nicht anerkennen, sodass nun das Gericht zu entscheiden hat“, heißt es in einer Aussendung der Stadtgemeinde. In der Sitzung des Gemeinderates am 30. Juni wurde nun entschieden, die nötigen Rechtsmittel einzubringen. Die Stadt Leonding wird gegen die Vormerkung der Löschung ihres Vorkaufsrechts das Rechtsmittel des Rekurses erheben und es wurde beschlossen, dass die Stadt gegen die Verletzung des Vorkaufsrechts durch Frau Waltraud Reisenberger-Panholzer auch eine Löschungsklage einbringen kann. Mit der Gegenseite werden auch weiterhin Gespräche geführt. „Die Buschenschank ist nicht nur bei der Leondinger Bevölkerung sehr beliebt, sondern auch für Wanderer, Spaziergänger und Touristen ist sie ein attraktives Ausflugsziel, das wir natürlich dauerhaft erhalten möchten. Das war auch schon das klare Ziel, als im Jahr 2002 der Reallastvertrag und das Vorkaufsrecht vertraglich vereinbart wurden“, so Leondings Bürgermeister Walter Brunner.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden