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WIEN/LINZ-LAND. (APA) - Ein Küchengehilfe, der während seines Krankenstandes gekündigt worden war, hat vor Gericht geklagt und eine Nachzahlung von fast 3.000 Euro erhalten. Das Gericht habe zu 100 Prozent zugunsten des Arbeitnehmers entschieden, gab die Arbeiterkammer Oberösterreich, die für den Beschäftigten vors Gericht zog, am 26. Mai bekannt.
 

Der Küchengehilfe erhielt eine Nachzahlung. Foto: APA/BARBARA GINDL
Der Küchengehilfe erhielt eine Nachzahlung. Foto: APA/BARBARA GINDL

Der Unternehmer aus dem Bezirk Linz-Land habe den Rauswurf des kranken Mitarbeiters bei der Gebietskrankenkasse als „unberechtigten vorzeitigen Austritt“ deklariert. „Der Mitarbeiter hatte aber nie einen Austritt erklärt und hätte durch die Vorgehensweise seines Chefs viel Geld verloren“, so die AK. Die Nachzahlung, die ihm nun zugesprochen wurde, setzt sich aus der Entgeltfortzahlung im Krankenstand, offenem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und einer Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub zusammen.

AK fordert Kündigungsschutz bei Krankheit

Da sich solche Fälle seit Jahren häuften, fordert die Arbeiterkammer Regelungen für einen Kündigungsschutz im Krankheitsfall.


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