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PASCHING. Im Gemeinderat wurden am 17. Mai die Subventionierung der Nachmittagsgebühr für Familien mit geringerem Familieneinkommen sowie eine Schulstarthilfe beschlossen.

Die Nachmittagsbetreuung in Pasching wird für einkommensschwache Familien subventioniert. Foto: Wodicka

Diese Subventionierung erhalten Familien, die aufgrund ihres Familieneinkommens in der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten und in der Krabbelstube ab einem Alter von 30 Monaten im Mindestbeitrag eingestuft werden. Die Paschinger Eltern müssen daher nicht den vom Land OÖ vorgegebenen Mindestbeitrag in der Höhe von 42 Euro für fünf Tage Betreuung, 21 Euro für zwei Tage Betreuung oder 29 Euro für drei Tage Betreuung bezahlen, dieser wird von der Gemeinde subventioniert. Dies gilt rückwirkend ab 1. Februar 2018.

Außerdem hat die Gemeinde beim Gemeinderat eine Schulstarthilfe in der Höhe von 30 Euro für jedes Kind von der 1. bis zur 9. Schulstufe beschlossen, dessen Eltern den Pasching Pass haben.


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