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ANSFELDEN. Kritik aus der Bevölkerung und anonyme Rückmeldungen zur Vergabe von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen haben die OÖVP Ansfelden dazu veranlasst, eine Bürgerumfrage durchzuführen. Ziel war es, Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Praxis zu sammeln.

Silke Bless, Manfred Petermandl, Markus Kullmann, Andrea Hettich, Georg Jungmair, Eugen Traußner und Armin Völkl-Leitner (v.l.) (Foto: Markus Kullmann)

„Uns haben immer wieder Rückmeldungen erreicht, dass die Wohnungsvergabe für viele Menschen nicht ausreichend nachvollziehbar ist. Vereinzelt wurde sogar von möglichen Bevorzugungen oder Mauscheleien gesprochen. Wir wollen solche Behauptungen weder bestätigen noch bewerten, aber wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung ernst“, sagt Stadtrat Markus Kullmann.

Die Auswertung der Umfrage zeigt laut OÖVP, dass sich viele Bürger vor allem mehr Transparenz wünschen. Genannt wurden unter anderem fehlende Informationen zu Vergabekriterien, mangelnde Nachvollziehbarkeit einzelner Entscheidungen sowie lange Wartezeiten.

Punktesystem mit Spielraum für Abweichungen

In Ansfelden wird die Wohnungsvergabe grundsätzlich über ein Punktesystem geregelt, das Kriterien wie Wartezeit, Familiengröße, Ortsansässigkeit und soziale Härtefälle berücksichtigt. Gleichzeitig erlaubt die Richtlinie dem Wohnungsausschuss, in begründeten Fällen von der Reihung abzuweichen.

„Genau hier sehen wir Verbesserungsbedarf“, so Kullmann. Wenn Entscheidungen von der ursprünglichen Reihung abweichen, sollten diese nachvollziehbar dokumentiert werden. „Transparenz schafft Vertrauen.“

Auch Fraktionsobmann Eugen Traußner betont die Bedeutung von Offenheit: „Die Umfrage hat gezeigt, dass viele Menschen mehr Informationen und Nachvollziehbarkeit wünschen. Das sollten wir ernst nehmen. Transparenz schützt sowohl die Bürger als auch jene, die Entscheidungen treffen.“

Die OÖVP Ansfelden kündigt daher einen Antrag an, um die Transparenz bei der Wohnungsvergabe zu erhöhen. Vorgesehen sind unter anderem klarere Informationen zu den Vergaberichtlinien sowie eine nachvollziehbare Dokumentation von Abweichungen im Entscheidungsprozess.


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