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Regeln für Veranstaltungen werden nochmals gelockert

Karin Seyringer, 25.05.2020 15:02

WIEN/OÖ/NÖ. Ab 29. Mai öffnen Beherbergungsbetriebe, Freibäder und Fitnessstudios. Die geplanten Öffnungen im Veranstaltungsbereich werden nun zusätzlich gelockert. Gesundheitsminister Rudi Anschober und die neue Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer haben am 25. Mai die erweiterten Lockungen präsentiert. Vor allem betrifft dies die Anzahl der zugelassenen Zuschauerzahlen. Vieles fällt unter Eigenverantwortung.

Symbolfoto - die Regeln für Veranstaltungen werden gelockert. (Foto: Liu zishan/Shutterstock.com)
Symbolfoto - die Regeln für Veranstaltungen werden gelockert. (Foto: Liu zishan/Shutterstock.com)

Gesundheitsminister Rudi Anschober spricht von einer weiteren wichtigen Perspektive für das Leben in Österreich – es gehe „engagiert los“ – vorbehaltlich, die Zahlen bleiben positiv. Die Strategie der bisherigen Öffnungen im Zwei-Wochen-Schritt sei bis zum heutigen Tag durchaus erfolgreich. „Bis heute haben wir von all diesen Öffnungsschritten keinerlei negativen Auswirkungen, das ermöglicht es uns, weiterzugehen.“

Die mit 29. Mai in Kraft tretenden Lockerungen für den Kunst- und Kulturbereich werden novelliert. „Wir haben Lösungen gefunden, die von gegenseitigem Verständnis getragen werden“, so Kultur-Staatssekretärin Mayer. „Alleine schon, dass wir öffnen können, ist ein Erfolg“, man sei auch bei der Rücknahme der Maßnahmen unter den ersten in Europa.

Nach einem Dialog mit den wichtigsten Vertretern der Branche wurden folgende Regelungen vereinbart:

Abstandregel wird aufgeweicht

„Bei der geltenden Ein-Meter-Abstandsregel konnten Ausnahmen definiert werden, die Sinn machen, hinsichtlich der künstlerischen Ausdrucksmöglichkeit, ökonomischer Machbarkeit und Atmosphäre im Publikum“, so Mayer. So gilt ab 29. Mai: Entweder ein Meter Abstand oder ein Sitzplatz muss seitlich frei bleiben. Wenn Menschen im gemeinsamen Haushalt leben, gilt dies nicht. Analog zur Regelung in der Gastro können zudem bis zu vier Erwachsene nicht aus dem gemeinsamen Haushalt plus Kinder nebeneinander sitzen. Auf der Bühne gelte die Abstandregel nicht.

Allerdings: Wenn die Abstandsregel von einem Meter unterschritten wird, ist drinnen Mund-Nasenschutz zu tragen. „Das ist nicht der Zustand, denn wir uns alle wünschen – aber wir leben immer noch in einer Pandemie. Ich denke, dass halbwegs gute und gut besuchte Veranstaltungen mit Maske besser sind als fast leere Säle“, so Mayer.

Pausenbuffets möglich

Da die Gastro und Kultur wesensverwandt seien, sind auch Pausen und Pausenbuffets erlaubt. „Es war eine der Forderungen aus dem Kulturbereich, dass hier gleiche Maßstäbe wie in der Gastro gelten.“

Mehr Zuschauer

Der Plan der künftig möglichen Zuschauer bei Indoor-Veranstaltungen:

  • ab 29. Mai sind Veranstaltungen bis zu 100 Personen möglich
  • ab 1. Juli bis zu 250 Personen
  • ab 1. August bis zu 500 Personen bzw. bis zu 1.000 Personen mit einem Konzept, dass durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu genehmigen ist. Hier können regionale Gegebenheiten wie die Corona-Situation vor Ort berücksichtigt werden.

 Die Zahlen beziehen sich auf das jeweilige Publikum, nicht aber auf das technische/organisatorische Personal, dass zusätzlich erlaubt ist.

Outdoor-Veranstaltungen

Bei Outdoor-Veranstaltungen sind schneller mehr Zuschauer möglich: Ab 29. Mai gilt 100 Personen indoor wie outdoor, ab 1. Juli sind im Freien aber bereits 500 Personen möglich, ab 1. August schon 750 Personen bzw. mit Extra-Genehmigung bis zu 1.250 Personen. Mund-Nasenschutz ist draußen nicht nötig.

Aber: Jedem Zuschauer muss ein Platz zugewiesen sein, in der Praxis seien dies Sitzplätze. „Mir ist klar, dass dies strenge Auflagen sind, aber stehende Veranstaltungen sind schwerer abschätzbar als jene mit fixen Sitzplätzen.“ Es sei aber zumindest ein erster Schritt, so Mayer.

Gebe es keine zugewiesenen, gekennzeichneten Plätze ist die absolute Maximalzahl der Besucher bis Ende August 100.

Zu den Öffnungszeiten heißt es, dass man sich diese generell noch einmal ansehe, auch in anderen Bereichen.

Gilt bis Ende August

Die Verordnung regelt die Bedingungen bis Ende August. „Wenn die Zahlen weiter so gut bleiben, hoffen wir, ab September noch mehr ermöglichen zu können. Alle wollen wissen, wie es ab September weiter gehen kann: Wir werden dazu Mitte Juni Perspektive geben können, wenn die Evaluierung erfolgt ist“, kündigen Mayer und Anschober an.

In der neuen Verordnung würden auch Proben im Amateurbereich – Chöre, Musikvereine, Laientheater – berücksichtigt werden.

Hochzeiten, Begräbnisse

Grundsätzlich würden die Regeln auch für Veranstaltungen nicht im Kulturbereich gelten. „Wir haben viele tausende Anfragen im Gesundheitsministerium, Thema Nr. 1 sind Hochzeiten“, so Anschober. Für Hochzeiten etc. kündigt Anschober baldige Regelungen an. „Bei Veranstaltungen in größerem Rahmen auch in der Gastronomie wird gerade daran gearbeitet. Hier geht es um Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Essen nach Begräbnissen – wir sind sehr daran, machbare, praktikable Regelungen zu finden. Das ist aber noch nicht ganz fertig und kann daher jetzt noch nicht präsentiert werden“, so Anschober.


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