LINZ. Die Diskussion um die Kürzung der Mindestsicherung bei Asylberechtigten auf 520 Euro pro Monat geht weiter. Hauptstreitpunkt: Wie viel lässt sich wirklich einsparen?
Zieht man Berechnungen der Finanzdirektion heran, könnten dies zwischen 60 und 70 Millionen Euro bis 2020 sein. Dabei wird eine Anerkennungsrate von 70 Prozent und eine Beschäftigungsrate von maximal zehn Prozent angenommen. Geht man jedoch von Berechnungen des Sozialreferates aus, die dieses auf Basis der Zahlen von Jänner 2016 erstellt hat, würde es 2016 und 2017 lediglich ein Einsparungspotential von je circa zwei Millionen Euro pro Jahr geben. Soziallandesrat Reinhold Entholzer plant daher eine Überprüfung beider Kostenschätzungen.
Auch was die rechtliche Situation angeht, gibt es noch keine vollständige Klarheit. Auch hier stehen sich zwei Gutachten von Experten gegenüber. SPÖ und Grüne fordern eine Vorabprüfung des Entwurfs des Höchstgerichts, welche kürzer wäre als ein anschließendes Verfahren.
SPÖ und Grüne fürchten außerdem, dass die Mindestsicherung die Integration behindern könnte und Armut und Obdachlosigkeit Folgen sein könnten. Dies sehen sie auch durch die Experten des Unterausschusses zur Kürzung bestätigt und kritisieren die Haltung von FPÖ und ÖVP. „Es war noch nie der Fall, dass Experten so wenig ernst genommen werden“, ärgerte sich Unterausschuss-Vorsitzende Gisela Peutlberger-Naderer (SPÖ). FPÖ und ÖVP sehen sich bestätigt, wollen jedoch weiterhin an ihrem Kurs festhalten und den Entwurf am 16. Juni im Landtag zu Beschluss bringen, was zur Folge hätte, dass die Kürzung ab 1. Juli in Kraft treten würde. Als Ausgleich schlagen sie einen Job-Bonus vor.
Dieser Jobbonus könnte Personen, die zumindest sechs Monate durchgehend Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bezogen haben, in der Höhe von einem Drittel des Nettoeinkommens (aber maximal 140% der BMS) für die Dauer von bis zu 12 Monaten gewährt werden.
Weiters haben sie die Möglichkeit für einen längeren Verbleib in der Grundsicherung: Personen mit positivem Asylbescheid können nach derzeitiger Rechtslage vier Monate in ihrem Grundversorgungsquartier wohnen bleiben. Die Kosten dafür werden von Bund und Land gemeinsam getragen. Um Asylberechtigten als Unterstützungsmaßnahme etwas mehr Zeit für die Suche nach einer dauerhaften Unterkunft zu geben, soll es ermöglicht werden, im Grundversorgungsquartier 12 Monate (statt bisher vier) wohnhaft zu bleiben. Wer dafür die Kosten dafür tagen wird, ist noch nicht bekannt.
Fakten zur Mindestsicherung
Mindestsicherung - zur Zeit 914 Euro in Oberösterreich - beantragen kann jeder:
- dessen Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt,
- der weniger als 4.188,80 € (2016) Erspartes hat,
- seinen Hauptwohnsitz bzw. seinen dauernden Aufenthalt in Österreich hat
- der arbeitsbereit ist (Ausnahmen sind z.B. Rentner) und sich bemüht, die Notlage zu bewältigen.
Mehr unter www.land-oberoesterreich.gv.at/23004.htm
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