Freund mit Messer getötet: Urteil wird nicht rechtskräftig
LINZ. Das Urteil gegen eine 41-jährige Linzerin, die ihren Freund erstochen haben soll und deswegen in der Vorwoche 15 Jahre Haft ausgefasst hat, wird nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft ergriffen Rechtsmittel, wie das Landesgericht Linz am Montag mitteilte.

Die Frau soll in der Nacht auf den 2. Juli 2016 ihrem Freund ein Messer in die Brust gestoßen haben, beide waren stark betrunken. Die Angeklagte sagte, sie könne sich nicht erinnern, gehe aber von einem Unfall aus. Ihr Verteidiger plädierte auf fahrlässige Tötung, die Geschworenen sahen hingegen den Tatbestand des Mordes erfüllt. Die Verteidigung kündigte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde an, beide Seiten berufen gegen die Strafe.


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