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Online Redaktion, 17.07.2018 15:30

LINZ. Vier Jahre unbedingte Haft: So das Urteil heute am Landesgericht Linz gegen die ehemalige Obfrau eines Sozialvereins, die mit manipulierten Abrechnungen das Land OÖ um 766.000 Euro und zwei weitere Vereine um 1,65 Millionen Euro gebracht habe soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil ist gefallen. Symbolfoto: Erwin Wodicka
  1 / 3   Das Urteil ist gefallen. Symbolfoto: Erwin Wodicka

Mit dem Geld soll die 40-jährige ihre Spielsucht finanziert haben. Ebenfalls verurteilt worden ist ihr mitangeklagter Partner: neun Monate bedingte Haft.

Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Betrugsfall mit „außergewöhnlichem Umfang“. Das Vertrauen der Klienten des Sozialvereins sei missbraucht worden.

Persönliche Assistenz abgewickelt

Der Verein wickelte im Auftrag des Landes OÖ Persönliche Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigungen ab. Die Klienten traten in Vorleistung, die Kosten wurden vom Verein aber refundiert. Das Betreuungsgeld beantragte die Obfrau bei der Abteilung Soziales vom Land - allerdings stellte sie überhöhte Rechnungen, weshalb sie von April 2014 bis September des Vorjahres 766.000 Euro zu viel an öffentlichen Förderungen kassiert habe, so der Vorwurf.

Aber auch den eigenen Sozialverein und einen weiteren soll die 40-jährige um insgesamt 1,65 Millionen Euro gebracht haben.

2017 aufgeflogen

Erst letztes Jahr ist der Verdacht aufgetaucht, das Land hat eine Sonderprüfung beauftragt. Seit Dezember sitzt die ehemalige Obfrau in U-Haft.  „Das heute gesprochene Urteil zeigt, mit welch hoher krimineller Energie hier vorgegangen wurde. Sofort nach Bekanntwerden der ersten Verdachtsfälle wurden alle notwendigen Schritte eingeleitet, das Controlling überprüft und die ohnehin strengen Kontrollmechanismen noch engmaschiger gestaltet“, reagierte Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer in einer Aussendung auf das Urteil.

Urteil nicht rechtskräftig

Ebenfalls schuldig bekannt hat sich der mitangeklagte Lebensgefährte der 40-jährigen. Er soll unter anderem geholfen haben, Beweismittel zu fälschen. Das Urteil gegen den Lebensgefährten – neun Monate bedingte Haft – ist rechtskräftig, er hat das Urteil angenommen. Beim Urteil gegen die Ex-Obfrau kündigten der Verteidiger sowie die Staatsanwältin Berufung an, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.


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