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Abgabe für Nebenwohnsitze in Linz

Tips Jugendredaktion, Sophie Brandl, 20.08.2018 13:15

LINZ. Wer in Linz seinen Nebenwohnsitz gemeldet hat, muss zukünftig eine Abgabe zahlen. Das neue Landesgesetz zur sogenannten Freizeitwohnungspauschale tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

Neues Landesgesetz ab 1. Jänner 2018 zur Freizeitwohnungspauschale. Symbolbild: Wodicka
Neues Landesgesetz ab 1. Jänner 2018 zur Freizeitwohnungspauschale. Symbolbild: Wodicka

Derzeit sind 28.641 Nebenwohnsitzmeldungen für 2018 registriert. Diese sollen reduziert werden. Meldet man nach 26 Wochen seinen Hauptwohnsitz nicht an, ist eine Pauschale fällig: Im November 2017 wurde das Gesetz der verpflichtenden Freizeitwohnungspauschale beschlossen. Gemeinden müssen aufgrund des Gesetzes die Tourismusabgabenart „Ortstaxe“ und „Freizeitwohnungspauschale“ zahlen, welche in Zukunft als Landesabgabe vorgesehen ist. Die Gemeinden haben auch Anspruch auf einen Zuschlag zur Pauschale. 

Fakten zur Pauschale

Bei einer Wohnung bis zu 50 m² ist ein Zuschlag von 108 Euro im Jahr fällig (über 50 m² 216 Euro). Personen, die in Linz ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, müssen diese Abgabe nicht zahlen. Von der Pauschale sind auch jene Personen befreit, die ihren Wehr- oder Zivildienst leisten oder aufgrund ihrer Schul- oder Berufsausübung pendeln müssen. Leben in einem Haushalt mehrere Personen, muss nur eine den Hauptwohnsitz melden, damit keine Abgaben anfallen. Vizebürgermeister Detlef Wimmer sagt dazu, dass es „schön wäre, wenn möglichst wenige Anträge einzuheben sind und umso mehr Bürger ihren Hauptwohnsitz in Linz melden.“ Bei der Pauschale handelt es sich um eine Selbsterklärungsabgabe. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass in seiner Wohnung ein Hauptwohnsitz gemeldet ist, sonst muss er die Abgabe leisten. Entrichtet der Bürger diese nicht von allein, droht ihm ein Strafverfahren, sofern die Nichtzahlung bekannt wird. „Mir geht es darum, die Menschen in Linz vorzuwarnen und so bald wie möglich darüber zu informieren“, so Vizebürgermeister Detlef Wimmer. Wimmer hebt die Vorteile für die Bewohner mit Hauptwohnsitz hervor und verweist unter anderem auf die Vergünstigungen wie die Jahreskarte der Linz AG Linien oder die garantierten Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen. „Lieber in Linz wohnen und weniger Steuern zahlen“, lautet die Devise von Wimmer.


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