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Raumordnungsnovelle will Leerständen den Kampf ansagen

Anna Stadler, 12.11.2019 17:53

GROSSRAUM LINZ. Der Verbau von Grünzonen war speziell im Zentralraum um Linz in der vergangenen Zeit immer wieder Thema. Nun soll eine Raumordnungsnovelle dafür sorgen, dass in Oberösterreich weniger Boden verbaut und versiegelt wird.

Die roten und violetten Gebiete des Flächenwidmungsplans sind als Baugebiet gewidmet. Karte: Doris/BEV

„Zahlen, Daten und Fakten müssen die Grundlage sein für jede Strategie“, so der zuständige Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner. „Ich habe daher eine Analyse erstellen lassen. Insgesamt sind in OÖ drei Prozent der Fläche verbaut.“ Gut ein Hektar pro Tag ist in den letzten Jahren durchschnittlich von Grünland in Bauland umgewidmet worden. Der Absolutwert an gewidmeter Baulandfläche ist zwischen 2001 und 2018 aber nur von rund 60.300 Hektar auf 61.300 Hektar gestiegen. „Das liegt daran, dass zwischenzeitlich wieder viel Bauland rückgewidmet worden ist“, so Achleitner. „Es ist aber trotzdem so, dass wir dem Flächenfraß den Kampf ansagen müssen.“

Leerstandserhebung in den Gemeinden

Dementsprechend sollen künftig Leerstände und Brachflächen reaktiviert werden, bevor neu gewidmet wird. Dafür soll eine aktive Leerstandserhebungen auf Gemeindeebene durchgeführt werden. Die gezielte Vermarktung dieser Flächen soll die oö. Standortagentur Business Upper Austria übernehmen. Dies nutzung von Leerständen gilt auch für Supermärkte, die sich neu ansiedeln wollen.

Einkaufen ohne unnötigen Flächenverbrauch

Ist bei Handelsbetrieben keine Nutzung von Leerständen möglich, sollen die Hälfte der Parkplätze unter die Erde verlegt werden und darüber Wohnungen und Büros gebaut werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass gewidmetes Bauland auch tatsächlich genutzt wird, damit weniger Neuwidmungen erforderlich sind. Zudem soll im Vorfeld geprüft werden, ob ein neuer Supermarkt tatsächlich notwendig ist, da die Supermarkt-Dichte schon auch bisher schon überdurchschnittlich ist: Österreich hat mit 1,6 Quadratmeter Einzelhandelsverkaufsfläche pro Einwohner einen um ein Drittel höheren Wert als der EU-Durchschnitt von 1,18 Quadratmeter pro Einwohner. „Wir sind hier um 35 Prozent dichter.“

Leistbares Wohnen

Es wird zudem eine neue Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ eingeführt, Gemeinden können künftig mit Grundeigentümern einen günstigeren Grundpreis vereinbaren. Gemeinden können zudem künftig privatrechtlich mit Grundeigentümern umfassende Infrastrukturkostenbeiträge (technisch, sozial, digital) vereinbaren.

Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit freiwillig

„Im Mittelpunkt der aktiven Raumordnungspolitik in Oberösterreich wird künftig die Schonung von Ressourcen durch die Vermeidung von Flächenverbrauch stehen. Dazu wird die Raumplanung künftig auf überregionale Zusammenarbeit, die Verdichtung der Bebauung in den Ortszentren und die Verfügbarmachung von bestehendem Bauland ausgerichtet. Es wird eine Mischung aus gesetzlichen Regelungen im Zuge der aktuellen Raumordnungsgesetz-Novelle, aus Anreizmittel, aus Fachplanungen des Landes sowie interkommunaler Zusammenarbeit und Selbstverantwortung auf Gemeindeebene geben, um so einen Stopp für eine weitere Zersiedelung unseres Bundeslandes zu erreichen,“, unterstreicht Landesrat Achleitner. Kooperationen von Kommunen hinsichtlich regionaler Raumordnungsprogramme – zum Beispiel zum Schutz von Grünzonen – bleiben freiwillig: „Es wird keine Verpflichtung geben.“

Kritik: Novelle „halbherzig“

„Dieser schwarz-blaue Entwurf der Raumordnungsnovelle ist wahrlich kein Bestseller. Er ist halbherzig“, kommentiert die Grüne Raumordnungssprecherin Uli Böker. Dass Leerstände genutzt werden sollen, sei ein hehrer Ansatz, der aber an fehlenden konkreten Maßnahmen scheitern werde.

Mangelhaft sei der gesetzliche Schutz der besten Agrarflächen und einer der zwingend nötigen Grundpfeiler einer neuen Raumordnung. „Wo unser Essen besonders gut wächst, wird nicht mehr gebaut. Das ist der Auftrag. Es darf nicht länger sein, dass auf wertvollen landwirtschaftlichen Böden Betriebsbaugebiete hochgezogen und durch Felder Straßen gebaut werden. Es muss landwirtschaftliche Vorrangflächen geben, die für Bauvorhaben tabu sind. Das ist in der Novelle noch zu schwach ausgeprägt“, betont Böker.


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