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WIEN/OÖ/NÖ. Wer genau zu Risikogruppen gehört, hat Gesundheitsminister Rudi Anschober nun bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben – ebenso wie Pläne zum Schutz der berufstätigen Betroffenen. Wenn für diese ein sicherer Arbeitsplatz oder Homeoffice nicht möglich ist, wird es eine Freistellung geben.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober. (Foto: BKA/Andy Wenzel)
Gesundheitsminister Rudolf Anschober. (Foto: BKA/Andy Wenzel)

„Corona ist eine weltweite Pandemie. Jeder ist grundsätzlich betroffen“, so Gesundheitsminister Rudi Anschober. „Dennoch gibt es Gruppen die ein größeres Risiko tragen.“ So zum Beispiel Senioren, aber auch Menschen mit schweren Vorerkrankungen, die noch im Erwerbsleben sind „Daher braucht es hier spezielle Überlegeungen.“

Internationales Pilotprojekt

„'Bin ich betroffen, bin ich nicht betroffen?' – genau das hat in den letzten Wochen zu Unsicherheit geführt“, spricht AK-Präsidentin Renate Anderl die Unsicherheit der vergangenen Wochen an. Experten haben nun im ersten Schritt eine Abgrenzung duchgeführt. „Damit wissen wir nun, wer tatsächlich eine wirkliche Akut-Gefährdung hat.“ Darauf aufbauend wurde – in einem europäischen Pilotprojekt – die weitere Vorgehensweise erarbeitet.

Personen mit hohem Risiko identifiziert

„In der Vergangenheit wurde immer von Diabetes und Blutdruck gesprochen. Da würden ganz viele Leute darunterfallen“, erklärt Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres Notwendigkeit in der Situation differenziert vorzugehen. Gut medikamentös eingestellt, seien diese Krankheiten weniger problematisch. „Wir als Sozialversicherungsträger sitzen da auf einem Datenschatz und dieser Datenschatz kann Leben retten“, so Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Peter Lehner. So haben die Sozialversicherungen im nächsten Schritt aus den Medikamentendaten, Gruppen herausgearbeitet, die besonders gefährdet sind. „Die Daten bleiben bei aber bei der Sozialversicherung. Die Daten sind sicher“, betont Lehner zudem.

Brief an gefährdete Personen

Mögliche Risikogruppen werden nun angeschrieben. „In diesem Brief werden sie gebeten ihren Arzt zu kontaktieren. Dann wird gemeinsam mit dem Arzt ein Attest erarbeitet und mit diesem Attest kann der Arbeitnehmer den Weg zum Arbeitgeber antreten“, führt Anschober weiter aus.

„Wenn sie schwere Krankheiten haben und keinen Brief bekommen haben – auch dann sollten sie zum Arzt gehen“, spricht Szekeres zum Beispiel Krebspatienten an, die gerade erst eine Chemotherapie hinter sich haben, oder andere chronisch Kranke. „Es wird aber keiner gezwungen sich ein Attest zu holen“, stellt er die Freiwilligkeit der Vorgehensweise klar.

Gesetzt gültig ab 4. Mai

Die gesetzliche Grundlage wird am 22. April in das Plenum des Nationalrates eingebracht. Wird es dort verabschiedet, tritt das Gesetz mit 4. Mai in Kraft. „Meine Bitte ist es nicht davor zum Arzt zu gehen“, so Anschober, da erst nach diesem Datum rechtskräftige Atteste ausgestellt werden können. Dieser gelten vorerst in Akutphase von Covid-19 – zunächst bis Ende Mai – deren Gültigkeit kann jedoch unter Umständen per Verordnungsermächtigung verlängert werden.

„Wir gehen von rund 90.000 Personen in Österreich aus“, beziffert Anschober die Zahl der Betroffenen.

Attest für alle Berufsgruppen

„Das gilt auch für Menschen in kritischen, systemerhaltenden Berufen“, betonen Szekeres und AK-Präsidentin Anderl. „Risiko ist Risiko.“ „Es gibt keine Ausnahme bei den Beschäftigten“, so Anderl. Auch kann es wegen einer Freistellung nicht zu einer Kündigung kommen. „Auch den Arbeitgebern ist die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer ein besonderes Anliegen und eine besondere Pflicht“, betont diesbezüglich auch WKÖ-Generalsekretär Kopf.

 Sicherung, Homoffice oder Freistellung

Ist ein Attest vorhanden wird zuerst versucht eine Sicherung am Arbeitsplatz selbst zu ermöglichen, zum Beispiel einen räumlich abgetrennten Arbeitsplatz. „Das wird in vielen Fällen möglich sein“, ist sich Kopf sicher. Wenn es jedoch nicht möglich ist, ist die Möglichkeit von Homeoffice zu prüfen. Ist auch dies nicht machbar ist die dritte Option die der Freistellung der betroffenen Arbeitnehmer. „Da bekommen unsere Betriebe eine klare Vorgabe, wie das zu handhaben ist. Diese hier vorliegende Regelung hat die Ausdrückliche Zustimmung der österreichischen Wirtschaft“, zeigt sich Kopf erfreut.

Verhaltensempfehlungen für Angehörige

Angehörige von Risiko-Patienten bekommen Verhaltensempfehlungen, wie man im eigenen Wohnbereich Abgrenzungen und Hygienemaßnahmen durchführen kann. „Wir wollen da aber weiter im Gespräch bleiben und daran arbeiten“, spricht Anschober eventuelle Sonderlösungen an.


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Antworten
Martin
Martin
23.04.2020 16:55

Rehabilitation

Was ist mit einer bewilligten Rehabilitation, ich hatte einen Schlaganfall durch bluthochdruck im Jänner und soll am29. April zur Rehabilitation nach Wien gehen, habe aber Angst mich dort von Ärzten oder mit dem anderem Personal mit dem Virus angesteckt zu werden?


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