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Gastro, Sport, Museen - was ab 15. Mai alles möglich ist

Karin Seyringer, 14.05.2020 15:06

WIEN/OÖ/NÖ. Nach kleinen Geschäften, Baumärkten und Gartencentern Mitte April und dem Ende der Ausgangsbeschränkungen sowie der Öffnung aller Geschäfte und Dienstleister am 1. Mai folgt mit dem morgigen 15. Mai der dritte Öffnungsschritt und bringt neue Freiheiten. Nicht nur die Gastro darf morgen wieder aufsperren. Hier eine Zusammenfassung der ab 15. Mai geltenden Neuerungen.

Ab 15. Mai können Sportvereine zumindest wieder trainieren - unter Einhaltung der Abstandsregel von zwei Metern. (Foto: sportoakimirka/Shutterstock.com)

In Österreich ist das Corona-Virus im Gegensatz zu vielen anderen Regionen weitgehend unter Kontrolle. „Es ist aber völlig verfrüht für Entwarnung. Die Gesundheit ist kein geeigneter Ort für Experimente. Die Aufgabe des Gesundheitsministeriums ist es, mit aller Kraft dafür zu arbeiten, dass eine zweite Welle der Pandemie verhindert werden kann. Denn die zweite Welle wäre eine dramatische Entwicklung für Gesellschaft, Gesundheit und Wirtschaft“, so Gesundheitsminister Rudi Anschober in einer Aussendung.

Die Öffnungsschritte

14. April: kleine Geschäfte, Baumärkte, Gartencenter

1. Mai: Ende der Ausgangsbeschränkungen, Öffnung der Dienstleister und alle Geschäfte

15. Mai: Museen, Sport, Gastronomie, Zoos und Tierparks, Gotteshäuser

29. Mai: Beherbergungsbetriebe, Freibäder, Schaustellerbetriebe, weitere Teilbereiche der Kultur

Gastronomie

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Lockerungen in der Gastronomie. Geöffnet werden darf von 6 bis 23 Uhr, an einem Tisch dürfen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder maximal vier Erwachsene plus ihre minderjährigen Kinder sitzen. Zu anderen Besuchergruppen muss ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Alternativ zu dieser Abstandsregel sind auch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung erlaubt. Die Gäste werden vom Personal zum Tisch geführt. Das Servierpersonal muss eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Speisen und Getränke werden am Buffet von einem Mitarbeiter ausgegeben oder sind zur Entnahme vorportioniert.

Sport

Im Sportbereich wird das Betreten von Sportstätten zur Sportausübung im Freiluftbereich wieder erlaubt. Bei der Sportausübung ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Gruppengröße ist in der Verordnung geregelt: Sie ist auf zehn Personen beschränkt. Es dürfen sich aber mehrere Gruppen auf einem Spielfeld befinden.

Im Profibereich kann der Zwei-Meter-Abstand unterschritten werden, wenn mit einem Covid-19-Präventionskonzept das Infektionsrisiko minimiert und laufend kontrolliert wird. Spitzensportlern ist es zudem erlaubt, Indoor zu trainieren. Bei der Sportausübung hat pro Spitzensportler 20 Quadratmeter der Gesamtfläche der jeweiligen Räumlichkeit zur Verfügung zu stehen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

Religion

Auch die gemeinsame Religionsausübung ist ab 15. Mai wieder möglich. In geschlossenen Räumen gilt die Mund-Nasen-Schutzpflicht und der Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Davon ausgenommen ist die Vornahme religiöser Handlungen. Die Österreichische Bischofskonferenz hat mittlerweile auch Detailregeln für die Feier von Gottesdiensten unter freiem Himmel erlassen, die ab 15. Mai gelten. Auch hier gelte die Grundregel von einem Meter Abstand - des gelte auch für Prozessionen wie beim Fronleichnamsfest. Für Gottesdienste im Freien entfällt ab 15. Mai die Begrenzung der Teilnehmerzahl von zehn Personen. Einschränkungen gibt es beim gemeinsamen Singen und Beten, die „wie im Kirchenraum auf ein Minimum zu beschränken“ sind. Die genauen Regeln sind hier zu finden.

Kultur

Ab 15. Mai dürfen Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Büchereien und Archive für Besucher geöffnet werden. Auch Autokinos sind mit diesem Datum erlaubt. Tanzschulen dürfen unterrichten - getanzt werden darf mit einer Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, der Partnerin oder dem Partner oder im Einzelunterricht.

Am Rande einer Pressekonferenz am 14. Mai bat Anschober Kulturschaffende einmal mehr um Verständnis. „Die Ungeduld ist absolut nachvollziehbar, aber wir müssen bewusst vorgehen. Der Kulturbereich ist sehr vielschichtig, es ist gar nicht so einfach Lösungen zu finden. Die Filmwirtschaft ist ganz anders als etwa ein Chor.“ Weitere Schritte würden gerade beraten, sein Ziel – und auch jenes von Staatssekretärin Ulrike Lunacek - sei es aber, dass über den Sommer kleine und mittlere Veranstaltungen möglich seien, wo die Leute sitzen, denn da könne der Abstand besser eingehalten werden.

Die Verordnung zum dritten Öffnungsschritt mit 15. Mai wurden gestern, 13. Mai erlassen und ist online hier als Pdf sowie auf der Homepage des Sozialministeriums abrufbar.

Gesamtevaluierung im Juni

In der ersten Junihälfte soll eine wissenschaftliche Gesamtevaluierung und Entscheidung über das Tempo der weiteren Öffnungsschritte stattfinden. Vielleicht ist dann auch eine Beschleunigung der Öffnung möglich. „Wenn es ein gutes Ergebnis ist, könnte es durchaus auch zu einer Beschleunigung von Öffnungsmaßnahmen führen“, so Anschober.


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