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OÖ. Outdoor-Freizeitsportarten haben in den vergangenen Jahren einen Boom erlebt, nicht zuletzt durch die aktuelle Corona-Krise zieht es immer mehr in die Natur. Mit dieser Entwicklung geht auch einher, dass durch neue Technik Wege befahren werden können, die bisher außerhalb der konditionellen Möglichkeiten der Freizeitsportler waren. Auf Eigentumsrechte wird dabei oftmals wenig geachtet, bedauert der OÖ Bauernbund. Mit Infotafeln setzt man auf Aufklärung, Rücksicht wird gefordert.

 (Foto: sportpoint/Shutterstock.com)
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„Bewegen wir uns achtsam und bewusst durch unsere Natur. Sie ist Erholungsraum für uns, aber auch Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sowie Grundlage unserer Lebensmittelproduktion“, betont Bauernbund-Landesobmann Landesrat Max Hiegelsberger.

Nicht nur auf den dafür vorgesehenen Strecken, sondern auch auf bewirtschafteten Wiesen und Feldern und mitten durch Wälder werde gefahren.

Wiesen, Weiden und Äcker dürfen etwa während des Futteraufwuchses bzw. auf bebauten und zum Anbau vorbereiteten Äckern nicht betreten werden, besagt das OÖ Alm- und Kulturflächengesetz. „Viele Menschen denken sich nichts dabei, wenn sie über Wiesen und Weiden gehen oder mit dem Mountainbike fahren. Doch für die Bauern führt dies zu Einbußen in der Futtermenge- und qualität“, erläutert Hiegelsberger.

Direkt betroffen ist der Landwirt am Linzer Pöstlingberg Christian Mayr. „Da gehen Leute direkt über die Wiesen und Wälder, lassen überall ihren Müll liegen oder lassen ihre Hunde frei laufen, als ob die Wiese ihnen gehören würde“, erzählt er aus der Praxis.

Betretungsrecht im Wald zur Erholung gilt nur für Gehen

Gerade im Frühling und Frühsommer würden viele Erholungssuchenden durch die „Kinderstube“ der Pflanzen- und Tierwelt radeln und wandern. „Schäden, die in dieser sensiblen Zeit verursacht werden, können nicht mehr rückgängig gemacht werden.“

Im Forstgesetz ist ein allgemeines Betretungsrecht des Waldes für Erholungszwecke verankert. Allerdings gilt dies laut Bauernbund nur für das Gehen. Radfahren, Mountainbiken und Reiten seien ausgenommen. „In vielen Fällen ist von einer rechtswidrigen Nutzung oder einer Besitzstörung auszugehen. Zum Teil betrifft es auch verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände. Das Um und Auf muss aber ein konstruktives Miteinander sein. Wie so oft im Leben wirken beiderseitiges Verständnis und Toleranz oftmals Wunder“, appelliert der OÖ Bauernbund-Obmann.

Hundebesitzer gefordert, Müll ist Gefahr für Tiere

Der OÖ Bauernbund fordert auch Hundebesitzer auf, ihrer Halterpflicht nachzukommen. Hundekot für Wiederkäuer-Mägen, also für Kühe und Schafe, sehr gefährlich. Bakterien im Hundekot sind die häufigste Ursache für Abortus bei Rindern. Ein „Sackerl fürs Gackerl“ sei daher auch außerhalb der Stadt Pflicht. Und natürlich darf dieses Sackerl dann nicht in der Umwelt entsorgt werden, dann natürlich stellt auch Müll eine große Gefahr für Nutz- und Wildtiere dar.

„Es sollte selbstverständlich sein, dass Hundebesitzer den Kot ihres Hundes wegräumen. Schon aus Respekt vor weiteren Spaziergängern und spielenden Kindern. Aber insbesondere, weil die Auswirkungen bei Wiederkäuern dramatisch sind“, erklärt Bauernbund-Direktor Wolfgang Wallner.

Neues Problem: Apps schlagen nicht erlaubte Wege vor

Ein neues Problem seien verschiedenen Apps, die Mountainbiker und Wanderer für ihre Routenführung verwenden. Diese bieten die Möglichkeit befahrene Routen hochzuladen. Egal ob erlaubt oder nicht. Für weitere Nutzer sei nicht mehr ersichtlich, ob der gewählte Weg zugelassen ist.

Infotafeln sollen hinweisen

Angesichts der Problematik setzt der OÖ Bauernbund auf Aufklärung und bittet Wanderer und Mountainbiker um Einsicht und um Rücksicht sowie die Wahrung der Eigentumsrechte. Mit der neuen Infotafel „Bitte nicht betreten oder befahren“, die beim Bauernbund erhältlich sind, will dieser aufmerksam machen. „Das soll keine Weg-Sperren nach sich ziehen, sondern genau in den Fällen, in denen eigentlich gar keine Wege vorhanden sind, für unsere Mitglieder eine Unterstützung sein, um zu informieren“, erläutert Hiegelsberger.

Allgemeine rechtliche Lage

Der OÖ Bauernbund fasst die allgemeine rechtliche Lage zusammen:

  • Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nur mit Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise des Bewirtschafters betreten werden
  • Im Wald sind Radfahren und Reiten ohne Zustimmung des Eigentümers nicht erlaubt, das Betreten ist mit Ausnahmen generell erlaubt
  • Bei Wiesen und Feldern ist eine Zustimmung des Eigentümers für das Betreten erforderlich
  • Das Aneignen von Früchten ohne Zustimmung ist nicht erlaubt

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