LINZ. Ein städtisches Schreiben an Eltern von Kindern in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten rund um die Zustimmung zu großflächigen Screening-Tests bei Covid-19-Verdachtsfällen sorgte für Verwirrung. Vorgaben sind nicht mehr aktuell, einige Formulierungen unglücklich gewählt, stellt nun die Stadt Linz klar.
Für Aufregung sorgte zuletzt ein städtisches Schreiben an Eltern Kindern in Linzer Krabbelstuben, Kindergärten und Horten. In dem Schreiben wurden Eltern um eine präventive Zustimmung zu großflächigen Screening-Tests für ihre Kinder ersucht, sollte ein anderes Kind in derselben Gruppe positiv getestet worden sein.
Diese vom Bund definierte Vorgangsweise war bis vor wenigen Tagen gültig gewesen. Mittlerweile wurde festgelegt, dass Kinder aus Gruppen, in denen ein Kind positiv auf Covid-19 getestet wurde, als „Kontaktperson Kategorie 2“ einzustufen sind.
Das bedeutet, dass diese Kinder nicht in Quarantäne kommen. Testungen werden von der Gesundheitsbehörde nur bei epidemiologischer Notwendigkeit – etwa wenn mehrere Kinder gleichzeitig erkranken -, Verfügbarkeit von Testressourcen und auf ausdrücklichen Elternwunsch durchgeführt.
„Formulierungen unglücklich gewählt“
„Die Verunsicherung vieler Eltern über das Schreiben der vergangenen Tage ist nachvollziehbar. Einige darin enthaltene Formulierungen waren darüber hinaus unglücklich gewählt, wofür wir uns im Namen der Stadt auch entschuldigen möchten. Da die behördliche Vorgangsweise bei Corona-Fällen in Kinderbildungseinrichtungen mittlerweile eine andere ist, wird es zu keinen angeordneten, großflächigen Screening-Testungen in den Kinderbildungseinrichtungen mehr kommen“, informieren Bürgermeister Klaus Luger und Bildungsstadträtin Eva Schobesberger.
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