"Lauter Weckruf" von Stelzer: Ab Freitag rechtliche Schritte gegen Garagen-Partys und Co
OÖ. Landeshauptmann Thomas Stelzer hat heute, wie bereits vermutet, rechtliche Schritte gegen private Partys in Garagen oder Stadeln in Oberösterreich angekündigt. Solche Feiern dürfen ab Freitag nur mehr unter sehr strengen Auflagen stattfinden. „Die steigenden Zahlen müssen ein lauter Weckruf sein“, so Stelzer in einer kurzen Ansprache an die Oberösterreicher am 28. Oktober.
Mit Stand heute, 28. Oktober, zählt Oberösterreich 4.773 Corona-Infizierte. Die Zuwachszahlen liegen seit mehr als einer Woche täglich im höheren dreistelligen Bereich. Alleine von gestern auf heute gab es über 900 neue Infektionen. „Wenn die Infektionszahlen weiter so rasant steigen, wird es kritisch in den Spitälern, das kann in ganz wenigen Wochen schon eintreten“, so Stelzer. „Das müssen wir unter allen Umständen verhindern – alle, die medizinische Hilfe brauchen, müssen diese bekommen können.“
„Lauter Weckruf“
„Die steigenden Zahlen müssen für alle ein lauter Weckruf sein. Jetzt kommt es auf jeden an. Noch haben wir die Gelegenheit einzugreifen, aber die Lage ist sehr ernst“, so der Landeshauptmann.
Keiner wolle einen zweiten Lockdown, „das ist aber in einigen Ländern rund um uns schon Realität. Corona macht müde und mürbe, es bringt uns an die eigenen Grenzen. Ich danke allen, die sich seit Monaten an die Vorschriften halten und ihren Beitrag leisten. Ich appelliere aber auch an alle, die glauben, den Virus auf die leichte Schulter nehmen zu können.“
„Macht mir keine Freude“: Ab Freitag rechtliche Schritte gegen private Garagen-Partys
Stelzer bittet auch, keine Schlupflöcher gegen die Maßnahmen zu suchen. „Wir wissen: ein Großteil der Infektionen findet bei privaten Partys und in Vereinsräumlichkeiten statt. Jetzt ist nicht die Zeit für Stadlfeste und Garagen-Partys.“ Ab kommenden Freitag werden rechtliche Schritte gegen unkontrollierte Partys in Stadeln, Garagen oder Gartenhütten gesetzt, kündigte Stelzer an. “Das macht mir keine Freude, aber es muss sein“, so der Landeshauptmann. „Nur so können wir durch den Winter und die Krise kommen. Alles andere bedeutet mehr Arbeitslosigkeit, noch mehr wirtschaftlichen Schaden und keine medizinische Hilfe für jene, die sie dringend brauchen“, findet er klare Worte.
Die neue Maßnahme wird ab Freitag per Verordnung in Kraft treten. Konkret werden für private Zusammenkünfte in Räumlichkeiten, die nicht für den Wohnzweck bestimmt sind (zB Garagen, Stadln oder Hütten), die gleichen Regelungen gelten, wie für Veranstaltungen in Innenräumen (siehe §10 der COVID-19-Maßnahmenverordnung über Veranstaltungen). Also etwa die Verpflichtung, bei mehr als sechs Personen Sitzplätze zuzuweisen und die Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Weiterer Schutz in Alten- und Pflegeheimen
Zudem kündigt Stelzer an, um den Schutz der älteren Menschen zu gewährleisten, das das Schutzniveau in Alten- und Pflegeheimen erhöht werde. Details gab es dazu noch nicht, sollen aber demnächst bekannt gegeben werden.
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28.10.2020 16:36
An einem Strang ziehen!
Lieber Maxl, ob du juristisch Recht hast, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass mir die überforderten Ärzte und Krankenschwestern leid tun, und auch alle Patienten, deren geplante OPs jetzt wieder verschoben werden. Also denke ich, dass wir jetzt einmal für ein paar Wochen unsere Feiern zurückschrauben sollten. Und zu Tirol: Eigentlich sollten wir mittlerweile wissen, dass die gesetzten Maßnahmen immer erst mit 1 bis 2 Wochen (oder noch mehr) Verspätung greifen, weil die Tests im Vergleich zum momentanen Infektionsgeschehen im Rückstand sind.
28.10.2020 17:42
Überfordert?
Liebe Renate, hast du dich schon mal gefragt wieso es zu dieser Überforderung kommt? Die Antwort ist leider, dass wegen der wahnsinnigen Teststrategie unserer Regierung wirklich viele des Gesundheitspersonal in Quarantäne sind und das sehr oft ohne irgendwelche Symptome!
28.10.2020 15:09
Keine Schlupflöcher suchen, weil keine Schlupflöcher notwend
weil rechtlich sowieso nicht tragbar. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12016939/NOR12016939.pdf Siehe Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs. (2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist. Und übrigens wird das Vorhaben genauso schief gehen wie die Sperrstunden vorverlegung in Tirol, wo dann eine Woche darauf die Zahlen explodiert sind.