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OÖ. Die Klebevignette 2021 – dieses Mal in der Farbe Apfelgrün – ist ab morgen, 19. November, erhältlich. Aber aufgepasst, ihr Gültigkeitszeitraum beginnt erst mit 1. Dezember 2020 und endet am 31. Jänner 2022. Die aktuelle Klebevignette in Himmelblau ist noch bis zum 31. Jänner 2021 gültig – ab 1. Februar muss ausschließlich apfelgrün geklebt sein. Die Vignettenpflicht gilt in Österreich für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

 (Foto: Asfinag)
(Foto: Asfinag)

Die Jahresvignette 2021 kostet 92,50 Euro und ist als Digital- und Klebevariante erhältlich. Während die digitale Vignette bereits seit 5. November gekauft werden kann, ist die Klebevariante ab Donnerstag, 19. November, erhältlich.

Die Autobahn-Vignette für das Jahr 2021 wird um rund 1,5 Prozent teurer und kostet für ein Jahr nun 92,50 Euro statt 91,10 Euro. Motorradfahrer haben statt 36,20 Euro aktuell 36,70 Euro zu zahlen. Erhältlich sind auch 10-Tages- (9,50 Euro für Autos bzw. 5,50 Euro für Motorräder) und 2 Monats-Vignetten (27,80 Euro für Autos bzw 13,90 Euro für Motorräder).

Erhältlich ist die Vignette in allen Trafiken und Tankstellen, ÖAMTC-Stützpunkten und Grenzstationen, Arbö-Prüfzentren und Vertriebsstellen der Asfinag.

So klebt man richtig

Die gültige Vignette muss vollständig von der Trägerfolie abgelöst und gut sichtbar innen auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden – empfohlen wird links oben auf der Windschutzscheibe oder im Bereich des Rückspiegels. Die Vignette darf keinesfalls im Tönungsstreifen angebracht werden.

„Beim Aufkleben der neuen Vignette muss die Windschutzscheibe sauber, trocken und fettfrei sein“, weiß ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka. Sie warnt: „Liegen die Temperaturen unter 5 Grad Celsius, hat die Vignette möglicherweise keinen guten Halt. Löst sie sich dann ab und wird dabei beschädigt, wird sie ungültig.“ Es ist daher ratsam, die Vignette in der Garage oder nach einer längeren Fahrt anzubringen, wenn die Scheibe „angewärmt“ ist.

Bei Motorrädern muss die Vignette auf einen gut sichtbaren, nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil (etwa Gabelholm oder Metallträger am Vorderrad) geklebt sein.

Kleberreste, die nach dem Entfernen der alten Vignette zurück bleiben, bekämpft man am besten, indem man sie mit einem feuchten Tuch abreibt – der Klebstoff ist wasserlöslich. Übrigens: Alte Vignetten sollten nach ihrem Ablauf entfernt werden. Ein „Pickerlfriedhof“ auf der Frontscheibe kann Strafen nach sich ziehen.

Den unteren Vignettenabschnitt sollte man aufheben, denn die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Sie wird für die eventuelle Ausstellung einer Ersatzvignette benötigt – wenn etwa die Jahresvignette falsch geklebt und dabei versehentlich entwertet wurde. Im Falle eines Scheibenbruches oder Totalschadens ist unter anderem die Quittungsallonge zur Einreichung nötig.

Wer im Pkw ohne gültiges Pickerl erwischt wird, hat eine Ersatzmautzahlung in Höhe von mindestens 120 Euro zu entrichten.


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