"Unsachgemäße Handhabung von Feuerwerkskörpern ist brandgefährlich"
OÖ. Silvester steht vor der Tür. Auch wenn Lockdown herrscht, Zünden von Feuerwerkskörpern ist generell nicht verboten, sondern wird nach dem Pyrotechnikgesetz geregelt. Pyrotechnikgesetz geregelt. Sicherheits-Landesrat Wolfgang Klinger und Günther Schwabegger von der OÖ. Brandverhütungsstelle warnen vor der Gefahr durch leichtsinnige oder missbräuchliche Handhabung.

„Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug. Leider ereignen sich jedes Jahr schwere Unfälle mit pyrotechnischen Artikeln. Die Gefahr, welche von einer leichtsinnigen oder missbräuchlichen Handhabung ausgeht, aber auch die Brandgefahr dürfen nicht unterschätzt werden“, warnen Landesrat Klinger und Günther Schwabegger, Mitglied der Geschäftsführung der OÖ. Brandverhütungsstelle.
„Nur zünden, wo erlaubt“
„Es ist wichtig, die Gefahr von Feuerwerkskörpern nochmals in Erinnerung zu rufen. Zusätzlich weisen wir nochmal eindringlich darauf hin, Feuerwerke nur dort zu zünden, wo es auch erlaubt ist. Private Feuerwerke in Ortsgebieten sind nicht nur verboten, sondern im wahrsten Sinne des Wortes auch brandgefährlich“, betonen Klinger und Schwabegger.
Für Irrläufern schützen
Vor möglichen Raketen-Irrläufern kann man sich schützen, etwa durch geschlossene Fenster und Türen oder das Wegräumen von brennbaren Materialien am Balkon, auf der Terrasse oder am Garten.
„Beim Abfeuern von Raketen sollte unbedingt eine standsichere Abschussvorrichtung – beispielsweise die Sprossen einer liegenden Aluleiter oder leere Flaschen einer Getränkekiste – verwendet und auf die vorherrschenden Windverhältnisse geachtet werden“, rät Schwabegger.
Generell gilt aus Sicht des Brandschutzexperten, dass Feuerwerkskörper jedweder Art kein Spielzeug sind. Sie dürfen weder an Kinder weitergegeben noch durch Basteleien verändert werden.
Legale Produkte verwenden
„Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist bei uns schon lange eine liebgewonnene Tradition. Wichtig ist aber, dass der Hausverstand beim Einkauf und beim Zünden von Feuerwerkskörpern immer mit dabei ist. Experimente mit gekauften oder auch selbst gebastelten pyrotechnischen Artikeln sollten unbedingt vermieden werden. Wichtig ist, nur legale Produkte der Klassen F1 und F2 mit deutschsprachigen Kennzeichnungen und Gebrauchshinweisen sicher und dort, wo es erlaubt ist, zu verwenden. Ich hoffe, dass der Jahreswechsel unfallfrei verläuft und wünsche allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern eine guten Rutsch ins neue Jahr“, so Klinger.


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