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WIEN/OÖ/NÖ. Die Bestimmungen für die Einreise nach Österreich werden weiter verschärft. Künftig brauchen auch Pendler einen verpflichtenden Covid-Test und müssen sich registrieren. Was nun doch bleibt - anders als zuvor von Innenminister Karl Nehammer angekündigt - ist die Möglichkeit des Freitestens aus der verpflichtenden Quarantäne. Die erneute Novelle der Einreise-Verordnung liegt nun vor.

 (Foto: Lena Wurm/Shutterstock.com)
(Foto: Lena Wurm/Shutterstock.com)

Die Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung tritt am Mittwoch, 10. Februar in Kraft. Neuerungen kommen vor allem bei Pendlern.

Quarantäne und negativer Test, Freitesten bleibt doch möglich

Wer nach Österreich einreist, muss sich zu einer zehntägigen Quarantäne verpflichten, zusätzlich ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test, nicht älter als 72 Stunden nötig. Dies kann wie bisher mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Alternativ wird künftig auch ein in Österreich ausgestelltes negatives Testergebnis anerkannt – zum Beispiel von einer Teststraße oder aus einer Apotheke. Selbsttests sind nicht gültig. Kann bei der Einreise kein Testergebnis vorgelegt werden, ist spätestens innerhalb von 24 Stunden ein Test nachzumachen.

Die verpflichtende zehntägige Quarantäne muss trotz negativem Test angetreten werden, es bleibt allerdings die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen „freizutesten“.

Betroffen sind Einreisende aus Ländern mit besonders hohen Infektionszahlen, darunter aktuell alle Nachbarländer Österreichs.

Verschärfung für Pendler

Auch regelmäßige Pendler müssen in Zukunft bei Einreise aus Ländern mit hohen Infektionszahlen ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis dabei haben - dieses darf bis zu sieben Tage alt sein. Als Pendler gelten Personen, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen oder privaten Gründen bzw. zu Ausbildungszwecken einreisen.

Ebenfalls müssen Pendler ab 10. Februar vorab eine elektronische Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance durchführen. Alle sieben Tage muss die Registrierung neuerlich durchgeführt werden. Pendler, die seltener als einmal pro Woche einreisen, registrieren sich jeweils vor der Einreise.

Die Registrierung für Pendler ist ab 7. Februar möglich.

Einreise ohne Test und Quarantäne

Wie schon vorher bleibt die Einreise ohne Einschränkungen weiter möglich, in bestimmten Fällen wie bei unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder bei Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen.

Klarstellung zu Ausnahmegründen

Die Novelle stellt jetzt auch klar, wie der Ausnahmegrund „Einreise aus beruflichen Gründen“ bewiesen werden kann: durch Bestätigungen des Arbeitgebers, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder die Terminbestätigung eines Vorstellungsgespräches. „Dabei ist jedenfalls auch eine zeitliche Komponente anzugeben und zu berücksichtigen. So ist etwa ein mehrwöchiger Aufenthalt unzulässig, wenn der Termin nur für drei Tage angesetzt ist“, heißt es vom Gesundheitsministerium.


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Cornelia Wüst
Cornelia Wüst
28.03.2021 19:14

Trotz negativen Testergebnis Quarantäne nach der Einreise na

Das verstehe ich nicht. Das Testergebnis ist negativ und sagt damit: Nicht infiziert, ich kann also auch niemanden anstecken. Und trotzdem muss man in Quarantäne - in diesem Fall würde ich es Hausarrest nennen, denn es liegt kein Krankenstand vor und wirkt eher wie eine Bestrafung, weil man sich bewegt hat. Muss man das alles verstehen?


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