Dienstag 26. März 2024
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WIEN/OÖ/NÖ. Im Zuge der ersten Öffnungsschritte ab 8. Februar kommt es auch zu Verschärfungen. Die Einreiseverordnung wird weiter verschärft, zudem werden auch die Strafen bei Nichteinhaltung der Covid-Bestimmungen wie der FFP2-Maskenpflicht erhöht, kündigte gestern Bundeskanzler Kurz an. Innenminister Karl Nehammer hat am Dienstag die Details erläutert.

Innenminister Karl Nehammer vor Presse, am 2. Februar. (Foto: BKA/Christopher Dunker)
Innenminister Karl Nehammer vor Presse, am 2. Februar. (Foto: BKA/Christopher Dunker)

Seit Dezember gibt es in Österreich verschärfte Einreisebestimmungen – Tips hat berichtet – bisher drei Millionen Grenzkontrollen hätten stattgefunden, über 200.000 Menschen, die die Grenze passiert haben, seien in Quarantäne geschickt worden, so Nehammer.

Bei der Einreise nach Österreich galt bislang die Registrierungspflicht sowie zehntägige Quarantäne mit Möglichkeit des Freitestens nach fünf Tagen. Neu ist hier: Das Freitasten nach fünf Tagen wird künftig nicht mehr möglich sein. Ein negativer Test ist trotz Quarantäne nötig. „Zehn Tage Quarantäne und ein negativer Test müssen eingehalten werden“, so Nehammer.

Registrieren und Testen auch bei Pendlern

Bei Personengruppen wie Pendlern gab es bislang Ausnahmen von der Registrierungs- und Testpflicht. Auch hier wird verschärft: Auch Pendler müssen sich künftig via „Pre Travel Clearance“ registrieren und haben die Pflicht, einen negativen Test vorzulegen. Eine mal pro Woche braucht es diesen, der Test ist damit bis zu sieben Tage gültig. Möglich sind laut Nehammer PCR- oder Antigen-Schnelltests. Anders als andere Einreisende müssen Pendler aber nicht in Quarantäne.

Wie Nehammer heute ebenfalls ankündigte, bleiben die aktuellen Grenzkontrollen zu Tschechien und der Slowakei bestehen und werden verlängert. Besonders Tschechien weise eine sehr hohe Neuinfektions-Rate auf, man sei mit Tschechien in engem Austausch. Auch an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien bleiben die Kontrollen aufrecht.

Zu den Details der Neuerungen bei den Einreisebeschränkungen arbeite das Gesundheitsministerium gerade an der entsprechenden Verordnung, so Nehammer. 

Höhere Strafen bei Nichteinhaltung der Maßnahmen

Erhöht werden die Strafen, „wenn es darum geht, dass die Maßnahmen nicht eingehalten werden“, so der Innenminister, wenn Personen sich nicht an die Abstandsregeln oder die FFP2-Maskenpflicht halten: Statt bisher 25 Euro (Maskenpflicht) bzw. 50 Euro droht nun ein Organmandat in Höhe von 90 Euro. Zudem gebe es die Möglichkeit der Anzeige.

Verstärkt kontrolliert werde künftig in den Skigebieten, „wir wollen dem Treiben ein Ende bereiten, dass hier illegale Möglichkeiten gefunden werden, sich ein Quartier zu suchen.“

Bei den Skiliften sei es wichtig, dass die Betreiber besonders darauf achten, dass es nicht zu Stau-Situationen komme. Die Polizei unterstütze vor Ort, wenn es etwa darum gehe, dass nicht alle Fahrzeuge gleichzeitig zum Parkplatz kommen.


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