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Gastro, Kultur, Sport: So wird ab 19. Mai in Österreich geöffnet

Karin Seyringer, 23.04.2021 16:36

WIEN/OÖ/NÖ. Gastro, Tourismus, Kultur, Sport: Am 19. Mai wird in allen Bereichen geöffnet, mit klaren Sicherheitsauflagen. In den Schulen wird schon zuvor, am 17. Mai, auf gänzlichen Präsenzunterricht umgestellt. Die Bundesregierung hat am Freitagnachmittag die Ergebnisse der Beratungen präsentiert.

 (Foto: dvoevnore/Shutterstock.com)
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„Wir werden bis Mitte Mai 3 Millionen Menschen in Österreich erstgeimpft haben, bis Ende des zweiten Quartals jedem eine Impfung anbieten können, der eine möchte“, so Bundeskanzler Kurz.

Mit 19. Mai – am Mittwoch vor Pfingsten - sollen damit „vorsichtige“ Öffnungsschritte in den Bereichen Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport gesetzt werden – mit klaren Sicherheitskonzepten. „Grundvoraussetzung wird überall für den Zutritt der Grüne Pass sein“, so Kurz, entweder ist man getestet, genesen oder geimpft. „Es gibt hier Gleichstellung.“

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erläutert: Mit Impfung wird man sich in Zukunft die Eintrittstests ersparen. Konkret ab 22 Tage nach der ersten Teilimpfung wird man für zwölf Monate keine Zutrittstests mehr benötigen. Und er ruft auf: „Nehmen Sie den nächstmöglichen Impftermin in Anspruch.“ Bei den Tests gilt, dass auch „Selbsttests“ akzeptiert werden sollen, allerdings nur mit „digitaler Lösung“ und nur für 24 Stunden. 

Dazu kommen Abstandsregel, Maskenpflicht „dort, wo es Sinn macht“ (Kurz) und Gruppenbeschränkungen.

Schulen ab 17. Mai

Bei den Schulen wird mit Montag, 17. Mai vom Schichtbetrieb in den Normalbetrieb umgestellt - Details dazu wird Minister Faßmann am Samstag bekannt geben.

Gastronomie und Tourismus: Sperrstunde 22 Uhr

Geöffnet wird Outdoor und Indoor – Outdoor mit maximal zehn Personen pro Tisch, Indoor sind maximal vier Personen plus Kinder erlaubt. Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes herrscht FFP2-Maskenpflicht. Sperrstunde ist um 22 Uhr.

Dieselben Regeln gelten im Tourismus, mit Spezifika für etwa den Wellnessbereich – hier werden 20 Quadratmeter pro Gast vorgeschrieben. Freizeitbetriebe und Thermen können ebenfalls öffnen. Ebenfalls beinhaltet sei der Messebereich, so Tourismus-Ministerin Köstinger.

Zwischen Personengruppen gilt ein Abstand von zwei Metern, aber auch Abtrennungsvorrichtungen werden als Schutzmaßnahme gelten, hier muss der Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden. Es wird auch notwendig sein, sich zu registrieren, „das hat sich wirklich ausgezahlt, für das Nachvollziehen von Infektionsketten“, so Köstinger.

Touristen aus dem Ausland sind wieder willkommen. „Eine Perspektive für die gesamte Tourismusbranche ist nötig, damit muss es auch Änderungen bei den Einreisebeschränkungen geben. Mit 19. Mai werden diese erleichtert.“ Es werde einen Nachweis brauchen, dass man getestet, geimpft oder genesen ist. Alle zwei Tage werden Selbsttests unter Aufsicht vor Ort verlangt.

Sport Indoor und Outdoor

Im Sportbereich wird Outdoor wie auch Indoor geöffnet. Indoor gilt ebenfalls die 20 Quadratmeter-Regel pro Gast und Besucher, etwa in Fitness-Studios. Auch Mannschaftssportarten sind erlaubt, „so werden vom Hallentennis über Kinderturnen, Rückengymnastik bis zu Kampfsportarten wieder möglich“, so Vizekanzler Werner Kogler.

Kultur- und Sport-Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen in Kultur und Sport gilt: 50 Prozent der maximalen Sitzplätze, maximal 1.500 Personen Indoor, maximal 3.000 Personen Outdoor, zugewiesene Sitzplätze und ebenfalls nur Zutritt für getestete, geimpfte oder genesene Personen. Bei den Sitzplätzen ist ein Platz zwischen Besuchergruppen freizulassen. FFP2-Maske ist zu tragen. Es gilt Registrierungspflicht.

An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen (Indoor und Outdoor).

Ausblick auf Sommer 

„Die Öffnungsschritte erfolgen mit strengen Sicherheitskonzepten, aber sie erfolgen. Die Sicherheitskonzepte wollen wir schrittweise abbauen, sobald der Impffortschritt entsprechend groß ist.“ So wird damit gerechnet, dass es mit Anfang Juli Erleichterungen geben kann.

Noch warten heißt es für die Nachtgastro, Hochzeitsfeiern oder Vereinsfeiern - „die sollen ab 1. Juli wieder stattfinden können“, so Kurz.

Gerade bei der Nachtgastro hätten alle größtes Verständnis, dass es eine Perspektive brauche - Abstand etc. seien dort aber sehr schwierig. „Hier ist ab Juli eine Perspektive zu suchen. Das wird aber von uns allen abhängen, wenn wir es jetzt schaffen, die Infektionen im Griff zu halten“, so Köstinger.

Regionalisierungen möglich

Auch wird festgehalten: Wenn es in Regionen dramatische Entwicklungen gibt, müsse reagiert werden, die Bundesländer haben die Möglichkeit, regional zu verschärfen. „Wir haben keine 100-prozentige Garantie, dass nicht nachgeschärft werden muss, aber wir haben uns heute auf die Eckpunkte geeinigt. Die Bundesländer können auch selbst reagieren, die Ausreisetests haben sich bewährt, um lokal und rasch einzugreifen“, so Kogler.

Bis zu den Öffnungsschritten gelte aber weiterhin, „alles zu tun, um die jetzige Ausgangslage nicht zu verspielen“, appelliert Kurz, sich weiter an die Regeln zu halten.

„Vorfreude ist nicht gleich Leichtsinn – mit der Pandemie ist nach wie vor nicht zu spaßen, es geht immer noch darum, die Gesundheit und die Intensivstationen zu schützen“, so Kogler - „die Pandemie ist noch nicht vorbei“, unterstreicht Mückstein.  


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Gscheitl
Gscheitl
23.04.2021 23:07

Redakteur

Jaja, da muss man Redakteur werden, um die Healine so richtig zu verkacken. FeelsBadMan