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Landesverwaltungsgericht entscheidet gegen Hängebrücke

Anna Stadler, 02.06.2021 16:44

LINZ. Vom Landesverwaltungsgerichts OÖ gab es nun einen negativen Bescheid für das Linzer Hängebrückenprojekt. In der Causa Fabasoft hat das Gericht jedoch der Beschwerde der Fabasoft AG stattgegeben und Rodung unter Auflagen bewilligt.

Der geplanten Hängebrücke erteilte der Landesverwaltungsgerichtshof eine Absage. (Foto: hoch4 Erlebniswelt Leopoldsbergbetriebs GmbH)

Eine Absage hat der Landesverwaltungsgerichtshof der geplanten Hängebrücke zwischen Pöstling- und Freinberg erteilt. Dazu geführt haben mehrere Gründe: Die negativen Auswirkungen auf den Natur- und Landschaftsschutz, die regionale Grünzone, Planungen des Bundes im Sinne der Gefährdung ökologischer Maßnahmen in Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der A 26 und forstfachliche Bedenken. Von der Stadt Linz wurde zwar im Stellungnahmeverfahren ein fachlich fundiertes Gutachten des Projektanten vorgelegt, welches versuchte, die angeführten Kritikpunkte zu entkräften, dies konnte jedoch keine andere Beurteilung des Landes OÖ erwirken. Das ebenfalls anhängige Rodungsverfahren wäre grundsätzlich genehmigungsfähig, ohne entsprechende Widmung sei eine weitere Verfolgung aber hinfällig.

Causa Fabasoft: Rodung genehmigt

Der Beschwerde der Fabasoft AG wurde hingegen stattgegeben und Rodung unter Auflagen bewilligt: Die Fabasoft AG hatte gegen die untersagte Rodung im Bereich der Altenbergerstraße Beschwerde eingelegt. Der Landesverwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass gerodet werden darf, vorausgesetzt es wird unter anderem eine Ersatzaufforstung im Ausmaß von 1:1,5 vorgenommen. Die ordentliche Revision wurde vom Gericht ausgeschlossen, es bestünde daher nur die Möglichkeit, eine außerordentliche Revision an den VwGH oder eine Beschwerde beim VfGH zu erheben.

 „Ich nehme beide Entscheidungen im Fall der Fabasoft AG bzw. des Projekts Hängebrücke zur Kenntnis und plädiere mangels Erfolgsaussichten für die pragmatische Vorgangsweise, die eine Revision ausschließt“, so Bürgermeister Klaus Luger.

Das Umwidmungsverfahren wurde von der Stadt Linz bereits vor einiger Zeit eingestellt. Ein neuerlicher Antrag auf Umwidmung kann aber von der Fabasoft AG jederzeit wieder gestellt werden.


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