Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Unter Auflagen: Linzer Martinsumzüge dürfen stattfinden

Jürgen Affenzeller, 08.11.2021 16:26

LINZ. Der Linzer Krisenstab hat in Abstimmung mit den Behörden am Montag entschieden, dass die Laternenumzüge rund um das Martinsfest mit Beteiligung der Eltern in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen in dieser Woche unter Einhaltung der 2-G-Regel sowie in kleineren Gruppen stattfinden werden. 

Martinsumzüge in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen finden unter Auflagen statt (Foto: volker weihbold)

„Angesichts der derzeitigen Regelung und Einhaltung der Covid-19-Schutzmaßnahmen ist es aus Sicht der Stadt realisierbar, Kindern diese Freude zu ermöglichen. Ganz besonders, wenn man bedenkt, dass diese Altersgruppe unserer Kleinsten in den vergangenen eineinhalb Jahren auf sehr Vieles verzichten musste“, erläutert Bürgermeister und Bezirkshauptmann Luger.

Das Linzer Stadtoberhaupt führt ein zweites Argument für die Abhaltung der Lichterfeste an: „Ein wesentliches Element der angestrebten Wirkung der 2-G-Regel besteht ja darin, dass Geimpfte über mehr Teilnahmerechte am gesellschaftlichen Leben verfügen als Nicht-Geimpfte. Kinder werden alle teilnehmen dürfen, ihre Angehörigen jedoch nur, wenn sie geimpft oder genesen sind. Damit entscheidet jede und jeder Erwachsene selbst über seine Teilhabe.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden