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Gesetzesentwurf fertig: Impfpflicht nun doch ab 18 Jahren

Karin Seyringer, 16.01.2022 20:04

Ö. Die Impfpflicht wird mit Anfang Februar in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf ist fertig und wurde am Sonntag vorgestellt. Eine der Änderungen nach der Begutachtungsfrist: Die Impfpflicht wird erst ab 18 Jahren gelten, nicht wie vorher geplant ab 14 Jahren. Bis Mitte März gilt eine „Eingangsphase“, danach wird kontrolliert.

Präsentation Gesetzesentwurf zur Impfpflicht mit Bundeskanzler Karl Nehammer (m.), Minister Wolfgang Mückstein (l.) und Ministerin Karoline Edtstadler (r.). (Foto: BKA/Christopher Dunker)
Präsentation Gesetzesentwurf zur Impfpflicht mit Bundeskanzler Karl Nehammer (m.), Minister Wolfgang Mückstein (l.) und Ministerin Karoline Edtstadler (r.). (Foto: BKA/Christopher Dunker)

Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gaben die Details zum Gesetzesentwurf bekannt.

Neu ist, dass die Impfpflicht nur für Personen ab 18 Jahren gelten werden, ursprünglich war eine Altersgrenze von 14 Jahren geplant. Nicht verpflichtend sein wird eine Covid-Impfung auch für Schwangere, Ausnahmen gibt es, wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ausgenommen sind zudem Genesene, für einen Zeitraum von einem halben Jahr.

Drei Phasen

Eingeführt wird die Impfpflicht in drei Phasen. Von Anfang Februar bis 15. März gilt eine „Eingangsphase“ mit Zeit, sich noch eine Impfung zu holen.

Danach wird sie zum Kontrolldelikt. Bis zum ersten Impfstichtag, den das Gesundheitsministerium festlegt, wird kontrolliert, etwa bei Kontrollen im Straßenverkehr. Verfügt man über keinen gültigen Impfnachweis oder einen Ausnahmegrund, wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ein Verfahren eingeleitet.

Ab dem ersten Impfstichtag wird die Einhaltung der Impfpflicht durch einen Datenabgleich aus Melderegister, zentralem Impfregister und Epidemiologischen Meldesystem ermittelt, die Nichteinhaltung durch die Bezirksverwaltungsbehörde geahndet. Im „besten Fall“ werde man diese dritte Phase laut Nehammer aber nicht brauchen.

600 bis 3.600 Euro Strafe

Der Strafrahmen reicht von 600 Euro (abgekürztes Verfahren) bis 3.600 Euro (ordentliches Verfahren). Beugehaft und Ersatzfreiheitsstrafe sind nicht geplant. Laut Edtstadler werde maximal viermal pro Kalenderjahr gestraft.

Am Montag soll der Gesetzesentwurf im Gesundheitsausschuss behandelt werden, am Donnerstag soll er im Nationalrat beschlossen werden. Dafür genügt eine einfache Mehrheit.


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josef+renate h.
josef+renate h.
20.01.2022 16:44

Es ist eine Frechheit wie hier über die Bevölkerung drüber gefahren wird ...einerseits beteiligen sich die Grünen als Steigbügelhalter für die Türkisen ..und die noch !! Spö Cheffin Rendier Wagner,, ( 2021 mit der Spö gibt es garantiert keine Impfpflicht ) sammt ein parr Führerlosen Neos sowieso eine Chaostruppe..!!!!. dann wird dabei noch Großmundig über die Milliarde der Impflotterie geprallt !!! Herr Nehammer das ist STEUERGELD und auch das Geld der UNGEIMPFTEN die weg gesperrt sind .... aber wie heisst es so schön ..wer zu letzt lacht, lacht am besten !! Es grüßen die un-geimpften..... Biba bei der Nächsten Wahl

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