Quadrill-Hochhaus: Anrainer reichen Beschwerde gegen Baubescheid ein
LINZ. Elf Anrainer reichen nun offiziell juristisch Beschwerde gegen den Baubescheid des Quadrill-Hochhauses am Areal der Tabakfabrik Linz ein, das bereits errichtet wird. Nun ist das Landesverwaltungsgericht OÖ am Zug.
„Alle unsere gut begründeten und inhaltlich schwerwiegenden Einwände sind bei der Bauverhandlung im Oktober abgeperlt wie an einer Teflon-Fassade. Der Baubescheid wurde zack-zack-zack im Schnellverfahren erteilt”, begründet Brita Piovesan, Sprecherin der Bürgerinitiative “Tabakfabrik - wir reden mit” diesen Schritt.
„Das ist erschreckend zu beobachten und bestätigt uns noch mehr darin, den Schutz für die Nachbarschaft und Recht einzufordern. Mit dem erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Blum haben wir daher Beschwerde gegen den Baubescheid erhoben. Nun ist das Landesverwaltungsgericht OÖ am Zug.”
Ludlgasse als möglicher Schleichweg für Busse und Lkws
Die Anrainer fordern eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einen Umbau der Ludlgasse zur sicheren Bewohnerstraße. „Es ist leicht vorhersehbar, dass ein Großteil der LKW’s, Busse und PKWs die Ludlgasse als Schleichweg missbrauchen werden, um den chronischen Stau in der Donaulände zu umgehen. Das wollen wir nicht zulassen.” so Piovesan.
Der Schaden für die kinderreiche Nachbarschaft wäre hier enorm. Da wird es mehr als Schilder oder verkehrspolizeiliche Verordnungen brauchen. Klares Ziel bleibt: die zukünftig drohende Verkehrssituation in der Ludlgasse durch eine Beruhigung und Sperre für den LKW- und Durchzugsverkehr drastisch zu verbessern.
Landesverwaltungsgericht OÖ prüft als übergeordnete Instanz
Mit diesem Einwand gegen den Baubescheid, prüft nun das Landesverwaltungsgericht OÖ das Projekt. „Quadrill leidet an schwerster Adipositas. Die maßlosen Wünsche des Investors wurden direkt in einen Bebauungsplan gegossenen. So etwas nennt sich eine Anlasswidmung, das widerspricht grundsätzlich dem Gleichheitsprinzip.”
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