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Ö/OÖ/NÖ. Der aktuelle „Lockdown für Ungeimpfte“ endet am Montag, 31. Jänner. Das gaben Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Mittwoch vor dem Ministerrat bekannt. Die 2G-Pflicht in Gastro, Handel und Co bleibt aber.

Bundeskanzler Nehammer und Gesundheitsminister Mückstein (Archivfoto) (Foto: BKA/Christopher Dunker)

Zwar verzeichnet Österreich Rekord-Zahlen bei den neuen positiven Covid-Fällen (am Mittwoch laut Innenministerium 34.011 und damit neuer Rekord), der Lockdown für jene, die keinen gültigen 2G-Status vorweisen können, endet aber Ende Jänner. Die Experten der GECKO würden diese Maßnahme als nicht mehr sinnvoll erachten, heißt es in der Begründung. Es drohe keine Überlastung der Intensivkapazitäten in den Spitälern, führt Gesundheitsminister Mückstein aus.

Omikron habe einen Paradigmenwechsel eingeläutet im Vergleich zu Delta, so Nehammer. „Wir müssen in all den Maßnahmen immer die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. Gleichzeitig bleibt es wichtig, dass wir vorsichtig bleiben, wachsam sind, wie sich das Infektionsgeschehen weiter entwickelt. Wir befinden uns auch in Österreich auf einem guten Weg, können damit beginnen, einen der drastischsten Einschränkungen zurückzunehmen.“

2G bleibt aufrecht

Wie Mückstein weiter ausführt, bleiben aber die strengen Maßnahmen weitgehend aufrecht: die 2G-Regelungen in den Bereichen Gastro, allgemeiner Handel, Kulturveranstaltungen. Grobe Einschränkungen gibt es also weiterhin. Generell bleibe auch die Teststrategie aufrecht, genauso wie FFP2-Pflicht Indoor wie Outdoor (wenn der 2-Meter-Abstand nicht möglich ist). Die Sperrstunde bleibe ebenfalls bei 22 Uhr. 

Booster-Impfung: Änderung des Zeitintervalls

Mit der nächsten Verordnung werde es Änderungen geben, wo es jetzt Probleme gegeben habe. „Wir wissen, dass geboosterte Menschen frühestens vier Monate nach dem zweiten Stich auffrischen sollten. Da hat es in den letzten Wochen Probleme gegeben, weil manche bereits vor Ablauf der vier Monate geboostert wurden. Wir werden daher künftig nach 90 Tagen nach der zweiten Teilimpfung die Boosterimpfung anerkennen. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass das Nationale Impfgremium die Booster-Impfung erst nach vier Monaten empfiehlt“, so Mückstein. Wie bereits angekündigt, endet die Gültigkeit des Impfpasses mit zwei Stichen nach sechs Monaten, spätestens dann muss geboostert werden, um den 2G-Status zu haben. Mit Booster oder zwei Impfungen plus Genesen bleibt er Pass für neun Monate gültig. Bei unter 18-Jährigen empfiehlt das Impfgremium eine Booster-Impfung erst nach sechs Monaten, hier werde ein Monat Zeit gegeben, für die Unter 18-Jährigen gilt der E-Impfpass mit zwei Impfungen daher sieben Monate.


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