Ö/OÖ/NÖ. Was sich abgezeichnet hat, ist nun fix und bestätigt: Die Corona-Quarantäne in Österreich fällt. Die zugehörige Verordnung tritt mit 1. August in Kraft und gilt österreichweit. Ab dann gelten Verkehrsbeschränkungen.
Gesundheitsminister Johannes Rauch und Arbeitsminister Martin Kocher sowie Katharina Reich, Chief Medical Officer, haben die Details Dienstagnachmittag bekannt gegeben. Die neue Regelung gilt ab 1. August.
Zehn Tage Verkehrsbeschränkung
Wer Covid-positiv ist, sich aber nicht krank fühlt bzw. keine Symptome hat, muss künftig nicht mehr in Isolation bleiben. Die Meldepflicht einer Infektion bleibt aber. Es gelten dann automatisch Verkehrsbeschränkungen für die Dauer von zehn Tagen, nach fünf Tagen ist freitesten möglich. Eine FFP2-Maske ist zu tragen, bestimmte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Darunter fallen Spitäler, Pflegeheime, Kuranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Ausnahme: Personen, die dort arbeiten. Für diese gilt FFP2-Pflicht.
Die Regeln ab 1. August 2022 im Überblick
Covid-infizierte Personen dürfen die eigenen vier Wände verlassen, etwa für die Arbeit oder um Veranstaltungen zu besuchen.
Es gelten Verkehrsbeschränkungen:
- Maskenpflicht beim Zusammentreffen mit anderen Personen (außer im Freien mit zwei Meter Abstand); ein Gasthaus-Besuch ist also möglich, Konsumation aber nicht, da die Maske durchgehend getragen werden muss.
- Kein Zutritt zu bestimmten Bereichen, darunter Spitäler, Heime, Kindergärten, Volksschulen, Horte. Ausnahme: Beschäftigte in diesen Einrichtungen
- Die Verkehrsbeschränkungen gelten ab positivem Antigen-Test, nicht erst ab positivem PCR-Test
- Die Verkehrsbeschränkungen gelten zehn Tage, nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich
„Weg aus dem Krisenmodus“
„Wir müssen einen Weg finden, um aus dem Krisenmodus herauszukommen“, so Gesundheitsminister Rauch. Heute stehe man vor einer völlig anderen Situation als zu Beginn der Pandemie. Zum besseren Umgang damit habe man die Impfung und Medikamente. „Wir wissen, dass wir mit Covid leben müssen, müssen weg vom Krisenmodus hin zu Akzeptanzmodus“, ergänzt Katharina Reich. Sie weist auch darauf hin, dass nur 50 Prozent der Hospitalisierten mit Corona tatsächlich wegen Covid im Krankenhaus seien, bei den anderen 50 Prozent sei es eine Nebendiagnose.
Klar sei: „Wer krank ist, bleibt zu Hause, ruft den Hausarzt an und bekommt eine Krankmeldung“, so Rauch. Er verweist darauf, dass man sich auch andere europäische Länder angesehen habe, die bereits mit Verkehrsbeschränkungen arbeiten – Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Spanien und die Schweiz, „die Auswirkungen auf die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern war nicht wirklich spürbar.“
Keine Kontrollen
Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Verkehrsbeschränkung laut Rauch nicht. „Gewisse Normalität und der Umgang mit der Pandemie bedeuten, dass wir mit diesen Dingen leben lernen müssen. Das heißt Verantwortungsübernahme. Niemand wird auch auf die Idee kommen, sein Kind krank wohin zu schicken oder bewusst mit Symptomen arbeiten zu gehen.“
Risikogruppenverordnung wieder in Kraft
Zu den Verkehrsbeschränkungen kommen begleitende Maßnahmen: Die zwischenzeitlich ausgesetzte Risikogruppenverordnung tritt mit 1. August wieder in Kraft, die telefonische Krankmeldung ist wieder möglich. Arbeitsminister Kocher: „Es geht darum, dass Risikogruppen gut geschützt sind.“ Die Risikogruppenverordnung bedeutet, dass auf Basis eines Covid-19-Risikoattests Arbeitgeber Schutzmaßnahmen setzen müssen (Home Office, Einzelbüros etc.). Ist dies nicht möglich, dann ist auch eine Freistellung möglich, mit Rechtsanspruch darauf und Ersatz der Kosten für den Arbeitgeber zu 100 Prozent.
„Wir schützen damit vor allem Personen, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können“, unterstreicht Kocher. Die Regelung ist bis vorerst Ende Oktober befristet, kann, wenn nötig verlängert werden.
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