Zahl der Einbürgerungen in Linz sank im Vorjahr
LINZ. Die Zahl der Einbürgerungen in Linz sank vergangenes Jahr, langfristig stagniert sie. Der „Einbürgerungsboom“ während der Jugoslawienkrise wurde nie wieder erreicht.
Laut Statistik Austria wurde im Jahr 2022 an 425 Linzer die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Rückgang von 13 Prozent. Auf Oberösterreichebene sind die Einbürgerungen um 5,4 Prozent, auf Österreichebene um 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Strengere Gesetze ab 2006
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgt nach strikten Regeln, im Normalfall ist sie erst viele Jahre nach der Einwanderung möglich. In den Jahren 1999 bis 2005 waren die Zahlen besonders hoch, eine Folge des Jugoslawienkrieges Anfang der 90er. Mit der Reformierung des entsprechenden Gesetzes 2006 wurde die Erlangung der Staatsbürgerschaft schwieriger.
Die meisten Eingebürgerten kommen aus Asien
Unter den 425 eingebürgerten Linzern befanden sich 228 Männer und 197 Frauen. Die Altersstruktur der eingebürgerten Linzer ist seit den achtziger Jahren gleichgeblieben: Ein Drittel sind unter 15 Jahre alt, ein Viertel 15-29 Jahre alt und nur 10 Prozent sind 45 Jahre oder älter. Während es in den 90er und 2000er Jahren hauptsächlich Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien waren, wurden in den letzten Jahren zunehmend mehr Personen aus Asien eingebürgert.
2022 kamen 37 Prozent der Eingebürgerten aus Asien, gefolgt von Ex-Jugoslawien (16 Prozent), Afrika (15 Prozent) und der Türkei (6,4 Prozent). Bei der bisherigen Staatsangehörigkeit lag Syrien (14 Prozent) auf Platz eins, gefolgt von der Russischen Föderation und Afghanistan. Die Gründe haben sich ebenfalls verändert: bei den Ermessungsentscheidungen gibt es einen Rückgang, beim Rechtsanspruch hingegen einen Anstieg.
Anteil an in Österreich geborenen Eingebürgerten steigt
Der Anteil an Eingebürgerten, die in Österreich geboren wurden, steigt an. Letztes Jahr waren es rund 37 Prozent. Ein Drittel der Einbürgerungen entfällt auf Konventionsflüchtlinge, also auf Personen, welche die in der Genfer Flüchtlingskonvention enthaltene Definition des Begriffs Flüchtling erfüllen.
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