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OÖ. 148 Fußgänger wurden im Vorjahr in Oberösterreich am Schutzweg angefahren und dabei verletzt, eine Person sogar tödlich. Damit passierten 30 Prozent der Fußgängerunfälle auf Schutzwegen, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt.

 (Foto: Kristof/stock.adobe.com)
(Foto: Kristof/stock.adobe.com)

Anlässlich dieser Zahlen erinnert die Mobilitätsorganisation VCÖ an die Straßenverkehrsordnung: Lenkende eines Fahrzeugs dürfen sich „einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann“.

In der dunklen Jahreszeit nimmt der Anteil der Schutzwegunfälle zu

Auch österreichweit passierten im Vorjahr 30 Prozent der Fußgängerunfälle auf Schutzwegen. Und: Die VCÖ-Analyse zeigt, dass in der dunklen Jahreszeit der Anteil der Schutzwegunfälle steigt. Während von März bis September im Schnitt 25 Prozent der Fußgängerunfälle auf Schutzwegen passierten, waren es in den Monaten November, Dezember, Jänner und Februar im Schnitt mit 36 Prozent deutlich mehr.

„Gerade wenn die Sicht schlechter ist, ist es wichtig entsprechend langsamer zu fahren“, erinnert VCÖ-Expertin Lina Mosshammer. Das ist auch in der Straßenverkehrsordnung seit vielen Jahren deutlich geregelt. Im Paragraph 9 der StVO heißt es: „Der Lenker eines Fahrzeuges darf sich einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann.“ Das heißt langsamer und aufmerksam fahren.

Zudem darf ein Schutzweg „nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten“ (Paragraph 76 der StVO) werden. In der dunklen Jahreszeit ist es schwierig, Blickkontakt mit dem Lenkenden herzustellen. Vor dem Überqueren des Schutzwegs deshalb darauf achten, dass das herannahende Fahrzeug reagiert.

Verkehrsberuhigung und niedrigeres Tempolimit

Der VCÖ sieht aber auch die Verkehrsplanung gefordert. Denn wo Menschen unterwegs sind, passieren auch Fehler. „Das Verkehrssystem ist so zu gestalten, dass ein Fehler keine fatalen Folgen hat. Verkehrsberuhigung und niedrigeres Tempolimit tragen wesentlich dazu bei, die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger in den Gemeinden und Städten zu erhöhen“, betont  VCÖ-Expertin Lina Mosshammer.

Der Unterschied zwischen Tempo 30 und Tempo 50 ist beim Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, sehr groß, verdeutlicht der VCÖ. Ein Pkw, der bei 30 km/h einen Anhalteweg von elf Metern hat, steht bei 50 km/h erst nach 24 Metern und hat aufgrund des langen Reaktionswegs nach elf Metern noch eine Geschwindigkeit von 49 km/h. Wird ein Fußgänger mit diesem Tempo niedergefahren sind schwerste Verletzungen die Folge.

Gerade für die größte Opfergruppe bei schweren Fußgängerunfällen, Senioren, ist mehr Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet eine wichtige Sicherheitsmaßnahme. Im Vorjahr waren 25 der 49 bei Verkehrsunfällen in Österreich getöteten Fußgänger 70 Jahre oder älter.

Darüber hinaus ist das Umfeld von Schutzwegen so zu gestalten, dass Autofahrende eine gute Sicht auf Personen haben, die die Straßen überqueren möchten. Sichthindernisse sind zu entfernen. „Leider verstellen immer wieder auch vor dem Schutzweg parkende Autos und Transporter den Autofahrerinnen und Autofahrer die Sicht. Hier wäre es für die Sicherheit insbesondere der Kinder wichtig, das Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen von derzeit fünf auf zehn Meter auszuweiten“, stellt VCÖ-Expertin Lina Mosshammer fest.


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