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Lido Sounds: Ab 24. Juni gelten Halte-, Park- und Einfahrtsverbote

Marlis Schlatte, 19.06.2024 10:45

LINZ. Nächste Woche geht das „Lido Sounds“-Festival zum zweiten Mal über die Bühne. Dafür treten einige Sonderverkehrsmaßnahmen in Urfahr in Kraft.

Für das Urfahranermarktgelände gilt bereits seit 13. Juni ein Halte- und Parkverbot. (Foto: Volker Weihbold)

Von 27. bis 30. Juni findet heuer wieder das „Lido Sounds“ am Urfahranermarktgelände statt. Rund um die Festivaltage gelten verschiedene Verkehrsmaßnahmen:

Halte- und Parkverbote

  • Wildbergstraße: Gegenüber Hausnummer 4 bis zur Verlängerten Kirchengasse 15 (24. Juni bis 1. Juli)
  • Verlängerte Kirchengasse: Hausnummer 15 bis zur Berufsschule (24. Juni bis 1. Juli) und Hausnummer 2 (27. Juni bis 1. Juli)
  • Kirchengasse (26. Juni bis 1. Juli 2024)
  • Flussgasse: rechtsseitig Richtung Fiedlerstraße, gegenüber Hausnummer 9 bis 30 (27. Juni bis 30. Juni)
  • Bernaschekplatz: Vor Hausnummer 6 (26. Juni bis 1. Juli)
  • Fiedlerstraße: Beidseitig (27.bis 30. Juni 2024, jeweils 12 bis 24 Uhr)
  • Urfahrmarktgelände: (Seit 13. Juni bis 7. Juni 2024)

Ausgenommen sind Berechtigte mit Wagenkarte. Weitere Halte- und Parkverbote betreffen während des Veranstaltungsbetriebs die Ferihumerstraße, Heilhamer Weg (Parkplatzbereich), Parkplätze gegenüber Linke Brückenstraße 3 und 11, Reindlstraße 46 entlang des Kindergartens, Parkplatz gegenüber Schulstraße 3, Südseite der Ars Electronica Straße und Bereich Hauptstraße/Hinsenkampplatz vor der Oberbank (ausgenommen Behinderte).

Einfahrtsverbote und Radwegumleitungen

  • Ein Einfahrtsverbot gilt für das Urfahrmarktgelände und dessen Umgebung: Südende der Wildbergstraße, Verlängerte Kirchengasse, Ars-Electronica-Straße, Schulstraße, Ferihumerstraße/Wildbergstraße Kreuzung, Friedrichstraße.
  • Vor allem während des Veranstaltungsbetriebs werden für die örtlichen Radwege Umleitungen eingerichtet.


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