Schulausschluss vom Aloisianum: Bezirksgericht Linz hat einstweilige Verfügung abgelehnt
LINZ. Weil sie auf Schulwoche in Assisi eine Mitschülerin eingesperrt und zu Massagen gezwungen haben sollen, sind vier Buben vom Privatgymnasium Aloisianum geflogen. Mit einer einstweiligen Verfügung wollten sie eine Rücknahme ihres Schulausschlusses erreichen. Das Bezirksgericht hat ihren Antrag nun abgelehnt.
Die betroffene Schülerin war nach dem Vorfall in Italien wochenlang nicht in der Schule, mittlerweile nimmt sie wieder am Unterricht teil. Insgesamt waren sieben Buben beteiligt, drei davon nicht im selben Ausmaß wie die vier Jugendlichen, denen der Schulvertrag gekündigt wurde, sie wurden nur verwarnt.
Die Schule hat darüber hinaus Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Freiheitsentzug und Nötigung gegen die vier Jungen. Sie bekommen für dieses Schuljahr auch kein Zeugnis vom Aloisianum. Die Reaktion der Schule hat auch für Spannungen zwischen dem Elternvereinsobmann und dem Direktor der Schule geführt.
Die Antragssteller wollten vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen das Kollegium Aloisianum erwirken, ihr Antrag wurde vom Bezirksgericht Linz abgelehnt. Damit bleibe die Situation unverändert, sagt Gerichtssprecher Dietmar Fuchsloch. Zwei Wochen haben die Antragssteller Zeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen, in zweiter Instanz wäre dann das Landesgericht Linz zuständig.
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