Noch keine Klage: Jetzt streiten die Anwälte der LIVA und von Kerschbaum
LINZ. Dietmar Kerschbaum droht der LIVA nach seiner Entlassung mit einer Klage. In einem Schreiben fordert er durch seinen Anwalt unter anderem drei Millionen Euro Schadensersatz. Tips hat den aktuellen Stand in Erfahrung gebracht.
Das Schreiben an die LIVA liegt Tips vor, darin fordert Kerschbaum, dass seine internationale Reputation wiederhergestellt wird, drei Millionen Euro Schadensersatz wegen Zerstörung der künstlerischen Karriere, Schmerzensgeld wegen Mobbings und eine Abgeltung weiterer arbeitsrechtlicher Ansprüche. Auch sei die Entlassung verspätet erfolgt und damit rechtswidrig.
Kerschbaum selbst hatte in der Öffentlichkeit mehrfach kritisiert, dass ihm nie die Möglichkeit eingeräumt wurde, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Auch wisse er nicht einmal, was ihm konkret vorgeworfen wird. Laut Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzendem der LIVA, Klaus Luger, hätten sich durch den Kontrollamtsbericht über die LIVA „nicht nur die meisten der kolportierten Vorwürfe bestätigt, es wurden noch weitere aufgedeckt.“
Gespräche in den nächsten Wochen
Laut Kerschbaums Anwalt, Bernhard Steinbüchler, wurden diese nun Kerschbaum gegenüber konkretisiert, ihm wurde auch die Gelegenheit gegeben, diese aufzuklären. Zusammenfassend könne gesagt werden, „dass an den Vorwürfen nichts dran ist und dass Mag. Kerschbaum konstruktiv an der Aufklärung mitarbeitet.“, so der Rechtsanwalt. Bei einer Abgeltung der aus Sicht von Kerschbaum und seines Anwalts berechtigten Ansprüche, soll auf eine Klage verzichtet werden. „Die diesbezüglichen Verhandlungen werden in den nächsten Wochen stattfinden.“, so Steinbüchler zu Tips.
Die Anwälte der LIVA wiederum betonen, dass in der Beantwortung des Schreibens alle Forderungen zurückgewiesen wurden. Es habe ein erstes Gespräch stattgefunden, man habe Herrn Kerschbaum bzw. dessen Anwalt Gelegenheit gegeben, schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Man wolle jedoch ausdrücklich betonen, „dass keine Vergleichsverhandlungen oder wie immer geartete Verhandlungen geführt wurden. Ob anschließend weitere Gespräche geführt werden, hängt maßgeblich von der Substanz der Stellungnahme von Mag. Kerschbaum bzw. dessen Rechtsvertretung ab.“
Die Forderungen: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Abgeltung von nicht verbrauchten Urlauben
Die drei Millionen Euro Schadensersatzanspruch setzten sich aus Kerschbaums Jahresbruttogehalt durch die Tätigkeit als Brucknerhaus-Intendant und als Opernsänger (=250.000 Euro) bis zur möglichen Pensionierung in 12 Jahren zusammen. Laut Universitätsprofessorin Barbara Kammler, die das Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der JKU leitet, gilt im Arbeitsrecht allgemein, dass auch rechtswidrigen Auflösungen des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis beenden, in Folge aber Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber entstehen können. Die Schadenshöhe muss grundsätzlich nachgewiesen werden. Umgemünzt auf den Fall Kerschbaum bedeutet dass: er müsste beweisen, dass er bis zu seiner Pensionierung keine vergleichbare Position mehr findet und keine vergleichbaren Aufträge als Opernsänger mehr bekommt, etwa mittels Gutachten. Kerschbaums Dienstvertrag wäre noch bis 2027 gelaufen.
Darüber hinaus fordert Kerschbaum durch seinen Anwalt Schmerzensgeld, eine Höhe wird im Schreiben nicht genannt, weil er wegen Mobbings erkrankt sei und eine Genesung derzeit nicht in Sicht sei. Hinzu kommen noch arbeitsrechtliche Ansprüche (nicht verbrauchte Urlaube und ähnliches).
Letzendlich geht es dabei um Steuergeld – die LIVA befindet sich im Eigentum der Kreativität, Kultur & Veranstaltungen der Stadt Linz Holding GmbH (KKV), die wiederum zur Unternehmensgruppe Stadt Linz (UGL) gehört, die alle Unternehmen in städtischem Eigentum vereint.
Mehr lesen: Drei Millionen Euro Schadensersatz: warum Dietmar Kerschbaum die LIVA klagen will
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