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LINZ. Suchtgifthandel hat viele Facetten. Das zeigten aktuell auch zwei Prozesse am Landesgericht Linz. Hier ging es um doch sehr unterschiedliche Dimensionen. So soll ein 51-Jähriger vier Kilo Heroin und vier Kilo Cystal Meth nach Österreich geschleust haben. Ein 26-jähriger Syrer gab es hingegen kleiner. Er bekannte sich schuldig, mit ca. 250 Gramm Cannabis gedealt bzw. dieses sich für den Eigengebrauch besorgt zu haben. Für den 51-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.

Symbolfoto (Foto: New Africa/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: New Africa/stock.adobe.com)

Auch der 26-jährige Syrer hatte sich zunächst nicht schuldig bekannt, ehe der Hinweis auf die bedrückende Beweislage und lange Unterhaltungen zwischen Richterin, Dolmetscher und dem Angeklagten dann doch noch zu einem Geständnis führte. Dass Schächten von Schafen in Österreich verboten ist, weiß der Angeklagte nun auch. Die Verurteilung wegen Tierquälerei wurde aber dennoch ausgesprochen. Aufgrund des Geständnisses und der Unbescholtenheit kam der 26-Jährige mit zehn Monaten bedingter Haft davon, er gelobte Besserung.

Kiloweise Drogen innerhalb von elf Monaten

Deutlich schwerwiegender wirken da schon die Vorwürfe gegen einen 51-Jährigen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, im Zeitraum von Jänner bis Anfang November 2021 insgesamt vier Kilo Heroin und vier Kilo Crystal Meth nach Österreich gebracht und hier verkauft zu haben. So soll er monatlich im Durchschnitt jeweils ca. 500 Gramm Heroin bzw. Crystal entweder selbst in der Türkei abgeholt und nach Österreich eingeführt haben oder Dritte zur Lieferung bestimmt haben. Der Beschuldigte, der schon in Bulgarien aufgrund dessen eine Haftstrafe verbüßte, betonte gleich zu Beginn, sich bis zum Ende unschuldig zu bekennen. Dementsprechend akzeptierte er auch das Urteil - drei Jahre Haft - nicht.

Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil wurde eingelegt, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Damit gilt auch weiterhin die Unschuldsvermutung.


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